Bis zu 30.000 Euro Bußgeld: Diese Überweisungsregel sollten Sie kennen
Autor: Emma Firlus
Deutschland, Donnerstag, 10. Sept. 2026
Wer größere Summen ins Ausland überweist, sollte eine wichtige Regel kennen. Denn wer sie ignoriert, riskiert ein empfindliches Bußgeld.
Eine Überweisung gehört für die meisten Menschen zum Alltag. Doch wer größere Summen über die Grenze bewegt, sollte genauer hinschauen. Denn bei bestimmten Zahlungen ins Ausland greift die sogenannte AWV-Meldepflicht – und ein Verstoß kann teuer werden.
Für grenzüberschreitende Zahlungen gilt eine wichtige Grenze: Beträge von mehr als 50.000 Euro beziehungsweise der entsprechende Gegenwert in einer anderen Währung müssen grundsätzlich der Deutschen Bundesbank gemeldet werden. Die Regelung gilt sowohl für Geld, das aus dem Ausland nach Deutschland kommt, als auch für Zahlungen, die von Deutschland ins Ausland gehen.
Überweisungsregel: Ab 50.000 Euro kann eine Meldung erforderlich sein
Dabei kommt es auf das sogenannte Residenzprinzip an. Entscheidend ist also, wo die beteiligten Personen oder Unternehmen ansässig sind – nicht, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen oder bei welcher Bank das Geldkonto liegt. Wer etwa einer im Ausland lebenden Person einen größeren Betrag überweist, kann deshalb unter die Meldepflicht fallen.
Auch ein ausländisches Konto macht eine Zahlung nicht automatisch meldepflichtig. Überweist eine in Deutschland lebende Person etwa Geld zwischen ihrem eigenen deutschen und ihrem eigenen ausländischen Konto, handelt es sich grundsätzlich um einen reinen Kontoübertrag. Solche Überträge sind nach den Angaben der Bundesbank von der AWV-Meldepflicht ausgenommen.
Die Vorschriften beziehen sich außerdem nicht ausschließlich auf klassische Banküberweisungen. Als Zahlungen gelten unter anderem auch Lastschriften, bestimmte Barzahlungen, Kartenzahlungen sowie Übertragungen von Kryptowerten. Auch Zahlungen über Dienstleister wie Bezahldienste können relevant sein, wenn tatsächlich ein grenzüberschreitender Geldfluss vorliegt.
Überweisung hoher Summen ist meldepflichtig - diese Ausnahmen gibt es
Eine Rolle spielt zudem der Grund der Zahlung. Meldepflichtig können insbesondere Zahlungen für Dienstleistungen, bestimmte Versicherungsleistungen, Unterhaltszahlungen, Erbschaften, Schenkungen oder Spenden sein. Auch bestimmte Geschäfte mit Wertpapieren und Finanzanlagen können unter die Vorschriften fallen.
Es gibt allerdings wichtige Ausnahmen. Zahlungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren müssen grundsätzlich nicht über dieses Verfahren gemeldet werden. Ebenfalls ausgenommen sind Kredite und Einlagen mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist von höchstens zwölf Monaten. Reine Überweisungen zwischen eigenen Konten im In- und Ausland fallen ebenfalls nicht darunter.