Bis zu 1200 Euro im Jahr mehr: So könnten die Sozialabgaben 2027 steigen
Autor: Christoph Eberle
Deutschland, Montag, 21. Sept. 2026
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sollen 2027 steigen. Ab welchem Gehalt man betroffen ist und wie viel Geld es ausmacht.
Für Beschäftigte mit einem hohen Einkommen könnten die Sozialabgaben im kommenden Jahr steigen. Beispielrechnungen zeigen: Je nach Einkommen und Versicherung kann das bis zu rund 102 Euro im Monat ausmachen – selbst wenn die Beitragssätze unverändert bleiben. Aufs ganze Jahr gerechnet wären das mehr als 1200 Euro.
Die endgültige Höhe steht noch nicht fest. Grundlage ist bislang ein Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums, über den mehrere Medien berichteten, dem die Bundesregierung und der Bundesrat aber noch zustimmen müssen.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Sozialbeiträge berechnet werden. Wer mehr verdient, zahlt auf den darüberliegenden Teil seines Gehalts keine zusätzlichen Beiträge. Für die gesetzliche Krankenversicherung und für die Rentenversicherung gelten dabei unterschiedliche Werte.
Für 2027 ist laut dem vorliegenden Entwurf der Lohnanstieg aus dem Jahr 2025 maßgeblich. Zusätzlich kommt eine einmalige Erhöhung von 300 Euro bei der Krankenkasse dazu. Daraus ergeben sich folgende neue Grenzen:
| Versicherung | Grenze 2026 | Grenze 2027 (voraussichtlich) |
| Gesetzliche Krankenversicherung | 5812,50 Euro monatlich | 6375 Euro monatlich |
| Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8450 Euro monatlich | 8850 Euro monatlich |
Nicht zu verwechseln ist die Beitragsbemessungsgrenze mit der Versicherungspflichtgrenze – sie bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Erst wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen. Laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung steigt diese Grenze 2027 von 77.400 Euro auf 84.150 Euro.
So wirkt sich der Anstieg auf verschiedene Gehaltsgruppen aus:
Bei einem durchschnittlichen Krankenversicherungszusatzbeitrag von 2,9 Prozent und 1,8 Prozent in der Pflegeversicherung ergeben sich voraussichtlich folgende Änderungen.
- Weniger als 5000 Euro brutto im Monat: Das Einkommen liegt unter den genannten Beitragsbemessungsgrenzen. Allein durch deren Anhebung entsteht voraussichtlich keine zusätzliche Belastung.
- 6500 Euro brutto im Monat: Dieses Einkommen liegt über der bisherigen, aber unter der geplanten neuen Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Betroffene zahlen künftig auf einen größeren Teil ihres Einkommens Krankenversicherungsbeiträge (+ 49,22 Euro) und Pflegeversicherungsbeiträge (+ 10,13 Euro). Aufs Jahr macht das 712,08 Euro.
- Bei 8850 Euro und mehr Monatsbrutto kommen zusätzlich die höheren Grenzen für die Rentenversicherung hinzu: Krankenversicherung (+ 49,22 Euro), Pflegeversicherung (10,13 Euro), Rentenversicherung (+37,20) und Arbeitslosenversicherung (+5,20 Euro) kosten so zusammen rund 102 Euro mehr im Monat, also über 1220 Euro im Jahr.