Betriebsferien: Muss ich mir Urlaub nehmen?
Autor: Klaus Heimann
, Montag, 23. Sept. 2024
Betriebsferien über Weihnachten und im Sommer sind bei Arbeitgebern beliebt. Mitarbeiter bevorzugen eher individuell festgelegten Urlaub. Wie sind hier die genauen Regelungen?
- Das Bundesurlaubsgesetz kennt keine Betriebsferien
- Was rechtfertigt den Betriebsurlaub?
- Betriebsvereinbarungen schaffen Klarheit
- Das sind die Regeln für den Betriebsurlaub
- Darf mein Chef mir vorschreiben, wann ich Resturlaub nehmen soll?
Betriebsferien, das ist doch Urlaub, angeordnet vom Chef, oder? Egal ob Werkstatt, Fabrik, Einzelhandel oder Restaurant: Betriebe nutzen die Sommermonate oder die Weihnachtszeit gerne für eine generelle Schließzeit. Mit den Werksferien haben die Betriebe die Chance, einen Zeitraum festzulegen, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen, ob sie wollen oder nicht. Aber: Einfach so und spontan geht das nicht.
Das Bundesurlaubsgesetz kennt keine Betriebsferien
Gemäß Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gilt laut § 1: "Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub." Konkret: Die Betriebe müssen laut § 3 BUrlG "jährlich mindestens 24 Werktage" an Urlaub gewähren. Die Frage, wer über den Zeitpunkt des Urlaubs entscheidet, ist in § 7 Abs. 1 BUrlG unklar bestimmt. Aber: Immerhin sind die Wünsche des Arbeitnehmers zum Zeitraum des Urlaubs zu berücksichtigen, soweit dringende betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Arbeitnehmer in Eigeninitiative über den Urlaubszeitraum bestimmen. Betriebsferien kennt das Gesetz nicht.
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Trotzdem können Arbeitgeber kollektive Urlaubszeiten anordnen, wobei sie nicht den gesamten dem Mitarbeiter zustehenden Jahresurlaub ansetzen können. Bereits 1981 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) zum Verhältnis der Betriebsferien versus individuelle Urlaubstage eine Grundsatzentscheidung getroffen, die immer noch Bestand hat (BAG, Urteil vom 28.7.1981, Az.: 1 ABR 79/79).
Danach ist es angemessen, wenn der Arbeitgeber bis zu drei Fünftel des Urlaubsanspruchs für Betriebsferien ansetzt. Die Beschäftigten müssen also bis zu 60 % ihres Jahresurlaubs zu einem vom Arbeitgeber festgelegten Zeitpunkt nehmen. Das bedeutet, dass von einem 30-tägigen Jahresurlaub maximal 18 Tage für Betriebsferien zu nutzen sind. Es bleiben also 40 % Urlaubszeit übrig, die du selbst verplanen kannst, die der Arbeitgeber dann lediglich genehmigen muss.
Was rechtfertigt den Betriebsurlaub?
Betriebe benötigen üblicherweise eine stichhaltige Begründung, für die Abweichung vom individuellen Urlaubsanspruch. Nur dann müssen die Mitarbeitenden die Werksferien akzeptieren (LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.6.2002, Az.: 11 Sa 378/02). Folgende betriebliche Bedingungen rechtfertigen einen Betriebsurlaub:
- Eine deutlich niedrigere Auftragslage in einem vorhersehbaren oder immer wiederkehrenden Zeitraum. Ein solcher Auftragsmangel kommt häufig zwischen Weihnachten und Neujahr vor.
- Eine zentral wichtige Person ist im Urlaub – das gilt beispielsweise in einer Praxis, wenn der Arzt Ferien macht. Oder wenn in einer Kanzlei der Steuerberater oder Rechtsanwalt eine Pause einlegt.
- Umbauarbeiten im Betrieb und den Geschäftsräumen
- Wichtige Zulieferer oder Kunden machen auch Werksferien – mit der Folge, dass die Zulieferkette nicht mehr funktioniert.