Druckartikel: Regierung hat große Pläne mit der Betriebsrente - das steckt dahinter

Regierung hat große Pläne mit der Betriebsrente - das steckt dahinter


Autor: Alexander Milesevic

Berlin, Dienstag, 08. Oktober 2024

Bislang verfügt nur ein Teil der Beschäftigten in Deutschland über eine betriebliche Rente. Das soll sich nach dem Willen der Bundesregierung ändern.


Mit einem neuen Gesetz plant die Bundesregierung eine Stärkung der Betriebsrenten. Das geht aus einem Entwurf hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch (18. September 2024) genehmigt hat. Auf diese Weise sollen Anreize geschaffen werden, damit mehr Unternehmen Betriebsrenten zu einem festen Bestandteil der Altersvorsorge machen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte laut der Tagesschau, Ziel sei es, dass dies auch in kleinen Betrieben zur Normalität werde. Bisher haben lediglich 54 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland eine Betriebsrente.

Oft einbehalten Arbeitgeber dazu monatlich einen kleinen Teil des Lohns und legen ihn als Altersvorsorge zusammen mit einem Zuschuss zurück. Der Staat fördert dies steuerlich. Nach Angaben des Arbeitsministeriums bestehen insbesondere in kleineren Unternehmen, die oft nicht tarifgebunden sind, sowie bei Geringverdienern noch Lücken, die nun geschlossen werden sollen.

Einkommensgrenzen für Förderung sollen steigen

"Unser Ziel ist klar: Niemand soll sich im Alter finanziell Sorgen machen müssen", so Heil. Eine Kombination aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente sei "der beste Weg dorthin". Idealerweise werde diese von den Sozialpartnern organisiert, also von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen.

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Die Änderungen sehen unter anderem vor, dass die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Förderung bei der Betriebsrente von 2575 auf 2718 Euro brutto im Monat angehoben wird. Das bedeutet, dass Arbeitgeber künftig bis zu dieser Lohngrenze steuerlich profitieren, wenn sie ihren Beschäftigten einen Betrag zur Betriebsrente dazugeben. Auch der Betrag, bis zu dem eine staatliche Förderung für die Unternehmen möglich ist, steigt von 960 Euro auf 1200 Euro.

Die Anhebung soll dafür sorgen, dass Beschäftigte durch Lohnerhöhungen nicht aus der Förderung herausfallen. Die Einkommensgrenzen sollen dem Entwurf zufolge auch künftig automatisch an die Entwicklung der Löhne angepasst werden. Vorgesehen sind auch Erleichterungen beim Zugang zu bestehenden Betriebsrenten-Modellen und mehr Flexibilität für Menschen, die länger arbeiten wollen: Rentnerinnen und Rentner sollen demnach künftig ihre Betriebsrente auch mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren dürfen. 

DGB kritisiert fehlende Pflicht für Arbeitgeber

Eine konkrete Zahl an Betriebsrenten, die durch die neuen Regelungen erreicht werden sollen, nannte das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage zunächst nicht. Es wird lediglich betont: "Idealerweise sollten möglichst viele Beschäftigte im Alter über eine Betriebsrente verfügen." Mit dem neuen Gesetz würden "starke Impulse gesetzt", um dies zu erreichen. 2028 möchte die Bundesregierung dann ermitteln, ob die Anzahl der Betriebsrenten gestiegen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, werde die Bundesregierung verpflichtet, "Handlungsoptionen für den weiteren Betriebsrentenaufbau zu prüfen, darunter auch die Möglichkeit obligatorischer Betriebsrenten", hieß es weiter.

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Die Gewerkschaften begrüßen grundsätzlich das Ziel, in Deutschland mehr Betriebsrenten zu schaffen. Dennoch üben sie am bisherigen Gesetzesentwurf auch Kritik. Die Gewerkschaft IG Metall betonte den Tagesschau-Angaben zufolge, dass das Gesetz den unteren Einkommensschichten zugutekommen könne. Es sei jedoch eine schädliche Regelung enthalten: "Heute können auch Versicherte unter 50 Jahren prinzipiell mit Extra-Zahlungen sich gegen mögliche Rentenabschläge wappnen." Diese Möglichkeit will die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP künftig verbieten und nur noch Älteren gestatten.

Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), äußerte beispielsweise ihren Unmut darüber, dass es bislang keine Verpflichtung für Arbeitgeber gebe, "einen Mindestbeitrag in eine Betriebsrente einzuzahlen und zusätzlich eingesparte Sozialbeiträge immer voll weiterzugeben".

Inhaltliche Änderungen möglich

Bislang haben Arbeitnehmer lediglich Anspruch darauf, eine Betriebsrente aufzubauen. Für Arbeitgeber besteht nur dann eine Pflicht zur betrieblichen Altersvorsorge, wenn Arbeitnehmer den Aufbau der Rente über eine Gehaltsumwandlung selbst finanzieren. Nur ein kleiner Teil der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für eine Betriebsrente voll. Noch muss der Entwurf für das neue Gesetz vom Bundestag beschlossen werden. In den kommenden Wochen kann es somit noch inhaltliche Änderungen geben. ami/mit dpa

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