Rente bei Berufsunfähigkeit: Was an Steuern fällig wird
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Mittwoch, 23. Oktober 2024
Berufsunfähigkeitsrenten unterliegen verschiedenen Steuerregelungen. Der Artikel erklärt Unterschiede bei privater und betrieblicher Vorsorge.
Rente muss versteuert werden. In wenigen Jahren müssen einige Jahrgänge sogar volle Steuer auf ihre Rente zahlen. Doch wie sieht es bei einer Berufsunfähigkeitsrente aus? Hier weisen Experten daraufhin, dass es einen Unterschied macht, ob das Geld im Ruhestand dann aus einer selbstständigen BU-Versicherung stammt oder mit einer Altersvorsorge gekoppelt ist.
Laut einem Beitrag auf dem Nachrichtenportal t-online, gilt grundsätzlich auch für Einkünfte aus Berufsunfähigkeitsrenten die Steuerpflicht. Es wird dabei in drei Fälle unterschieden.
Rente: Unterschiede bei der Berufsunfähigkeit
Die verschiedenen Besteuerung hängen demnach damit zusammen, "dass in der Beitragsphase die Zahlungen unterschiedlich stark steuerlich geltend gemacht werden können". Die drei Bereiche der Renten-Experten des Portals:
- Private Vorsorge: Bei der BU, die beispielsweise mit einer Rürup-Rente (BUZ) kombiniert wurde, hängt der zu versteuernde Anteil davon ab, wann Sie die Rente erhalten.
- Selbstständige Arbeit: Bei Renten aus einer sogenannten selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist nur ein Teil der Rente steuerpflichtig.
- Betriebliche Rente: Eine Berufsunfähigkeitsrente aus der betrieblichen Versicherung über den Arbeitgeber muss immer voll versteuert werden.
WICHTIG: Wer mit seinen Einkünften, inklusive BU-Rente, unter dem Grundfreibetrag bleibt, für den fallen keine Steuern an.
BU-Versicherung kombiniert mit Zusatzrente
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer zusätzlichen Rentenversicherung wie der Rürup-Rente kombiniert, zahlt dabei einen Teil seiner monatlichen Beiträge in eine Berufsunfähigkeitsversicherung und den anderen Teil in die private Altersvorsorge ein. Weiter heißt es dazu: "Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung dürfen dabei nicht mehr als die Hälfte des Gesamtbeitrags betragen".
Kommt es dann vor dem Beginn der Rente zu einer Berufsunfähigkeit, dann muss man dem Bericht bei t-online zufolge die ausgezahlte BU-Rente anteilig versteuern. Anders als bei der privaten BU-Rente gilt hier aber nicht der Ertragsanteil, sondern der Rentenfreibetrag, der auch bei den Altersrenten angewandt wird. Ist für 2025 noch bei 16,5 Prozent festgelegt, wird aber bis 2058 bis auf null schrumpfen.