Hast du als Azubi am Tag vor der Abschlussprüfung frei?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Donnerstag, 15. Februar 2024
Für Azubis ist der Tag der Abschlussprüfung natürlich sehr wichtig. Damit sie gut vorbereitet sind, hat sich der Gesetzgeber was einfallen lassen.
- Der freie Tag vor der schriftlichen Prüfung
- Besteht die Prüfung aus zwei Teilen, gibt es zwei freie Tage
- Gibt es noch andere Freistellungen während der Ausbildung?
- Und was ist nach der erfolgreichen Abschlussprüfung?
Der Tag der schriftlichen Abschlussprüfung ist natürlich ein besonderer. Geht es doch um die Frage, ob du deine Ausbildung erfolgreich beendest oder noch ein zweites Mal antreten musst. Bestehst du, hast du die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Klar, dass sich Auszubildende optimal auf das Examen vorbereiten wollen. Deshalb hast du einen Anspruch darauf, dass dich der Betrieb am Tag vor der schriftlichen Prüfung freistellt. Übrigens, die meisten Kandidaten scheitern im theoretischen, also schriftlichen Teil der Prüfung. Aber was sieht die Regelung genau vor?
Der freie Tag vor der schriftlichen Prüfung
Bewährt hat sich in der Praxis die Neufassung von § 15 Abs. 1 Nr. 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Aber was regelt der Paragraf? Nun, das ist jedenfalls eine Regelung, die Auszubildende (kurz Azubis), die vor der Abschlussprüfung stehen, zu schätzen wissen. Sie haben nämlich an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, arbeitsfrei.
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Seit 2020 gibt es diese Bestimmung, die zu einer Vereinheitlichung führte. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es zwei unterschiedliche Regelungen: Eine im BBiG und eine andere im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Die unter 18-Jährigen bekamen den freien Tag schon immer (§ 10 Abs. 1 JArbSchG), die über 18-Jährigen nicht. Dies hatte eine unterschiedliche Behandlung jugendlicher und erwachsener Azubis bei der Freistellung zur Folge.
Jetzt haben Jugendliche und erwachsene Azubis gleichermaßen einen Anspruch auf Freistellung für den der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangehenden Arbeitstag. Auszubildende müssen nicht extra Urlaub nehmen. Die Anrechnung der Arbeitszeit ist so geregelt, dass der Tag mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit zu berücksichtigen ist.
Besteht die Prüfung aus zwei Teilen, gibt es zwei freie Tage
Es gibt zwei Besonderheiten: Ist die Prüfung an einem Montag oder nach einem Feiertag, dann gilt diese Bestimmung nicht. Der arbeitsfreie Tag entfällt in diesen Fällen. Wird allerdings üblicherweise am Sonntag gearbeitet, wie im Hotel- und Gaststättengewerbe, dann ist der Sonntag der Arbeitstag, der der Prüfung "unmittelbar vorangeht" und ist deshalb arbeitsfrei. Eine zweite Besonderheit bezieht sich auf den Fall einer gestreckten Abschlussprüfung. Diese andere Variante der Abschlussprüfung findet sich immer öfter in den 324 betrieblichen Ausbildungsberufen.
Was ist eine gestreckte Abschlussprüfung? Es bedeutet, dass die alte Aufteilung in eine Zwischenprüfung (ohne Benotung) und in eine Abschlussprüfung aufgegeben ist. Der erste Teil der Prüfung findet etwa nach der Hälfte deiner Ausbildung statt, der zweite am Ende. Die Ergebnisse beider Prüfungen spiegeln sich in der Abschlussnote wider. Dabei zählt der erste Teil meistens zwischen 30 % und 40 %, die Prüfung am Ende deiner Ausbildung die restlichen 60 % bis 70 %.