Fristgerechte Kündigung: Arbeitsverhältnis problemlos beenden
Autor: Redaktion Karriere
Franken, Freitag, 07. Mai 2021
Lesen Sie hier, wie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses problemlos abläuft, was Sie zum Arbeitslosengeld bei Kündigung wissen müssen und welche Kündigungsgründe es gibt.
Vom Aushilfsjob bis zur Führungsposition: Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll, muss im Regelfall eine fristgerechte Kündigung eingereicht werden. Wie diese aussehen muss und welche Schritte nach einer Kündigung unbedingt erfolgen sollten, erfahren Sie in diesem Artikel. Außerdem beleuchten wir Kündigungsgründe und wann Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Kündigung haben.
Kündigung zum Monatsende? Diese Regeln gibt es
In den meisten Fällen wird die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag festgelegt und gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Finden Sie dort keine Angaben für die fristgerechte Kündigung, so gilt die gesetzliche Regelung: Sie können 4 Wochen jeweils zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündigen oder gekündigt werden.
- Entscheidend ist hierbei der Eingang der Kündigung beim Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitnehmer. Wird das Schreiben nicht persönlich überreicht, sollten Sie es nach Möglichkeit im Beisein eines Zeugen in einen Umschlag stecken und in den Briefkasten werfen. Eine weitere Möglichkeit ist der Postversand als Einwurfeinschreiben. Hier dokumentiert der Postbote oder die Postbotin, dass der Brief beim Empfänger eingeworfen wurde. Am besten schreiben Arbeitnehmer die Bitte dazu, die Kündigung und das Datum des Beschäftigungsendes schriftlich zu bestätigen.
Kündigungsgründe und Sonderfälle
In Betrieben mit mehr als 10 Angestellten gilt das Kündigungsschutzgesetz. Wird einem Arbeitnehmer hier gekündigt, muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund angeben. Kündigungsgründe sind:
- Fehlverhalten des Arbeitnehmers (Unpünktlichkeit, unerlaubte Nebentätigkeit, Beleidigung …), bei denen aber oftmals erste eine Abmahnung erfolgt.
- Personenbedingte Gründe (Freiheitsstrafe, lange Krankheit, …)
- Betriebliche Gründe (Umsatzrückgang, Konkurs, …)
Es gibt auch Sonderfälle. Einen besonderen Kündigungsschutz haben Personen mit einer Schwerbehinderung, in Elternzeit und Schwangere (sobald es dem Arbeitgeber mitgeteilt wurde). Auch Mitglieder des Betriebsrats und Azubis können nur schwer gekündigt werden.
Fristgerechte Kündigung und Arbeitslosengeld
Die fristgerechte Kündigung ist Teil des Berufslebens. Dennoch kann es ein ziemlicher Schock sein, wenn man unerwartet gekündigt wird. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn Sie innerhalb von 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. In jedem Fall sollten Sie sich nach dem Erhalt einer Kündigung zeitnah bei der Arbeitsagentur melden. Hatten Sie von vorne herein einen befristeten Arbeitsvertrag, sollten Sie sich 3 Monate vor Vertragsende arbeitsuchend melden.