Beitragsschock bei GEZ? Für diese Fälle entfällt die Pflicht zur Zahlung
Autor: Elisabeth von Sydow
Deutschland, Samstag, 02. Mai 2026
Der Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich GEZ-Gebühren) muss nicht immer fortlaufend gezahlt werden. Erfahre jetzt, wer eine Befreiung beantragen kann.
Der Rundfunkbeitrag, oft noch als GEZ-Gebühren bezeichnet, beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat und Haushalt und ist für die meisten Haushalte in Deutschland verpflichtend. Du kannst dich jedoch unter klar definierten Bedingungen vollständig davon befreien lassen. Der Beitrag entfällt auch automatisch, wenn eine Wohnung nicht mehr genutzt wird, z. B. bei einem Umzug ins Ausland oder einer Wohnungsaufgabe.
Wann entfällt die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags?
Es gibt feste gesetzliche Regelungen für den Rundfunkbeitrag. Doch es gibt Ausnahmen, bei denen keine GEZ-Gebühren gezahlt werden müssen. Du bist von ihnen befreit, sobald bestimmte Voraussetzungen eintreten – das spart dir monatlich 18,36 Euro pro Haushalt. Die Pflicht endet in der Regel zum Monatsende, in dem du keine beitragspflichtige Wohnung mehr nutzt.
Bei dauerhaftem Umzug ins Ausland, Zusammenzug in einen anderen Haushalt oder Aufgabe der Wohnung (z. B. durch Sterbefall) entfällt die Pflicht automatisch zum Monatsende des Ereignisses. Du musst dich dann bei der GEZ abmelden, rückwirkende Befreiungen sind hier nicht vorgesehen.
Du kannst dich zudem befreien lassen, wenn du Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe, BAföG (nicht bei Eltern wohnend), Asylbewerberleistungen oder Pflegeleistungen beziehst. Auch Menschen mit Taubblindheit (Merkzeichen RF) oder Pflegeheimbewohner qualifizieren sich. Die Befreiung gilt dann für den gesamten Haushalt, inklusive des Partners, der Kinder bis 25 und berücksichtigter Mitbewohner.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erfüllt sein?
Es gibt bestimmte Voraussetzungen für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Du brauchst einen aktuellen Bewilligungsbescheid, der deinen Namen, die Leistung, den Zeitraum und den Befreiungsgrund (z. B. 401 für Sozialhilfe) enthält. Härtefälle gelten, wenn dein Einkommen deinen Bedarfssatz um weniger als 18,36 Euro überschreitet oder du auf Sozialleistungen, die dir zustünden, verzichtest. Kein Anspruch besteht bei Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder ähnlichen Leistungen.
Für eine Befreiung füllst du online den GEZ-Befreiungs-Antrag auf rundfunkbeitrag.de aus, druckst ihn aus, unterschreibst ihn und sendest ihn mit Kopien der Nachweise (u. a. Meldebescheinigung oder Sterbeurkunde) per Post an den Beitragsservice.
Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Währenddessen gilt eine Mahnsperre. Bei Ablehnung des Befreiungsantrags hast du einen Monat Zeit, um einen Widerspruch einzureichen.