Deutschland: Neue Empfehlung zur Berechnung der Beamtenpensionen
Autor: Nadine Wüste, Agentur dpa
Deutschland, Donnerstag, 08. Oktober 2026
Wie Beamtenpensionen berechnet werden, steht erneut zur Debatte. Änderungen könnten die Unterschiede zur gesetzlichen Rente verringern.
Der Ökonom Peter Bofinger spricht sich für eine Reform bei der Berechnung von Beamtenpensionen aus. Hintergrund ist die Frage, ob die bisherige Praxis die Versorgung von Beamtinnen und Beamten gegenüber Rentnerinnen und Rentnern begünstigt.
Pension: Neuer Vorschlag soll für mehr Fairness sorgen
Bofinger erklärte gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung, es gebe die Tendenz, Beschäftigte kurz vor dem Ruhestand noch zu befördern, was sich unmittelbar auf die Höhe der Pension auswirken könne.
Deshalb habe die Rentenkommission vorgeschlagen, künftig nicht nur die letzten zwei Jahre, sondern die letzten fünf bis zehn Jahre vor dem Ruhestand für die Berechnung der Versorgung aus dem letzten Amt zu berücksichtigen.
Auch im Bericht der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission wird eine Verlängerung dieser Wartezeit empfohlen. Die Kommission verweist darauf, dass sich die gesetzliche Rente an der gesamten Erwerbsbiografie orientiere, während die derzeitige Regelung im Beamtenrecht als vergleichsweise begünstigend erscheine, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet.
Beamtenpensionen: Bundesregierung prüft Umsetzung der Reform
Ob und wann die vorgeschlagenen Änderungen bei der Berechnung der Beamtenpensionen tatsächlich kommen, ist weiterhin offen. Wie aus einer am 31. August 2026 veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht, wird die konkrete Umsetzung der Empfehlungen derzeit geprüft. Festlegungen zur gesetzlichen Ausgestaltung gibt es bislang nicht. Damit bleibt auch unklar, ob die bisherige Zweijahresfrist tatsächlich auf fünf bis zehn Jahre verlängert wird.
Letzte Besoldung als Grundlage: So werden Pensionen bislang berechnet
Der Sozialverband Deutschland unterstützt die Empfehlung. Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, Beamtenpensionen fielen deutlich höher aus als gesetzliche Renten.
Dies liege auch daran, dass bislang die letzte Besoldung vor dem Ruhestand eine zentrale Grundlage bilde. Aus Sicht des Verbands wirft das Fragen der Gleichbehandlung auf.