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Bayern: Finanzämter erinnern nicht mehr an Steuervorauszahlung


Autor: Nadine Wüste

Deutschland, Mittwoch, 01. April 2026

In Bayern erinnern die Finanzämter künftig nicht mehr an die fälligen Steuervorauszahlungen. Wer Termine verpasst, muss mit Säumniszuschlägen rechnen und sollte sich rechtzeitig informieren.
Bayern stellt die Erinnerungen an Steuervorauszahlungen ein; Steuerzahlende müssen ab sofort selbst die Zahlungstermine beachten, um Säumniszuschläge zu vermeiden.


  • Das Finanzamt verschickt keine Erinnerungen mehr zu Steuer-Vorauszahlungen
  • Steuerzahler müssen Fristen künftig selbstständig im Blick behalten
  • Verpasste Fristen führen zu Säumniszuschlägen und hohen Nachzahlungen
  • Besonders Selbstständige und Freiberufler sind von der Änderung stark betroffen

Wer bisher auf eine freundliche Erinnerung des Finanzamts zur Steuer-Vorauszahlung gewartet hat, muss sich umstellen. Die Behörde verschickt künftig keine Erinnerungsschreiben mehr an Steuerzahler. Wer die Fristen für die Vorauszahlungen verpasst, riskiert empfindliche Säumniszuschläge und hohe Nachzahlungen. Besonders Selbstständige und Freiberufler sind von der Änderung betroffen, da sie regelmäßig Vorauszahlungen leisten müssen. Experten raten dazu, die Termine eigenständig im Kalender zu notieren und sich gut zu organisieren. Welche Fristen gelten und wie du Nachzahlungen vermeidest, erfährst du in diesem Artikel.

Wer die Voraussteuer nicht pünktlich zahlt, muss mit Säumniszuschlag rechnen

Wer den Termin versäumt und auch die dreitägige Schonfrist, muss mit einem Säumniszuschlag rechnen. Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat der verpassten Vorauszahlung ein Prozent des ausstehenden Betrags, der auf 50 Euro abgerundet wird. Bayern ist das letzte Bundesland, das die Steuervorauszahlungs-Erinnerung einstellt. Allerdings wurden hierzu die Steuerzahlenden nicht informiert.

Neben der Erinnerung werden auch keine Überweisungsträger aus Papier mehr versendet. Bürgerinnen und Bürger müssen sich vollständig selbst darum kümmern. Die Lohi rät zu einem SEPA-Lastschriftverfahren, bei dem das Finanzamt die fälligen Steuervoraus-Beträge automatisch einzieht. So kann kein Termin verpasst und Säumniszuschläge vermieden werden. Alternativ kann auch ein Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet werden. 

Die jeweilige Vorauszahlung wird einmal pro Quartal fällig. Die gesetzlichen Zahlungstermine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember. Fällt einer dieser Termine auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. 

Zu hohe Steuer-Nachzahlung? Wann eine Voraussteuer fällig wird

Betroffen von Steuervorauszahlungen sind vor allem Selbstständige, Rentner, Freiberufler, Gewerbetreibende, Ehepaare mit den Steuerklassen III und V, Angestellte mit hohen Nebeneinkünften oder Empfänger von steuerfreien Ersatzleistungen. 

Eine Steuervorauszahlung wird dann vom Finanzamt festgelegt, wenn der Steuerbescheid eine Nachzahlung von mehr als 400 Euro ergibt und mindestens 100 Euro pro Quartal anfallen. Da davon ausgegangen wird, dass das im nächsten Jahr ebenso der Fall sein wird, wird die Steuer direkt im Voraus verlangt.