Bankschließfach ausgeraubt: Wie kann ich den Inhalt dessen nachweisen?
Autor: Klaus Heimann
, Sonntag, 25. Januar 2026
In Bankschließfächern lagern Geld, Goldbarren und Schmuck. Aber sind sie dort auch sicher? Einbrüche bei Banken und Sparkassen zeigen, dass dem nicht immer so ist.
- Ist der Schutz der Banken und Sparkassen ausreichend?
- Wer trägt die Beweislast bei einem Diebstahl?
- Welche Angaben sollte deine Inventarliste enthalten?
- Was sind die typischen Fehler?
- Ist das Schließfach in der Hausratversicherung mitversichert?
Bei oftmals spektakulären Einbrüchen in Banken und Sparkassen haben es die Diebe auf die Schließfächer abgesehen. Spätestens nach dem jüngsten "Bruch" bei einer Sparkasse in Gelsenkirchen, bei dem rund 3000 Sicherheitsfächer geknackt wurden, fragen viele Kunden: Wie beweise ich den Inhalt meines Bankschließfachs, wenn Wertgegenstände gestohlen oder beschädigt sind? Die Bankkunden müssen darlegen und beweisen, was sich im Schließfach befand und welchen Wert diese Gegenstände hatten. Aber wie machst du das?
Ist der Schutz der Banken und Sparkassen ausreichend?
Viele Menschen nutzen ein Bankschließfach, um besonders wertvolle Dinge und wichtige Dokumente aufzubewahren. Dazu zählen etwa Schmuck, Gold und andere Edelmetalle, Bargeld, wichtige Unterlagen oder Sammlerstücke.
So auch in Gelsenkirchen. Einige Kundinnen und Kunden hatten Wertgegenstände von mehreren Hunderttausend Euro (Goldbarren) in ihrem Schließfach. Aber sind die Banken und Sparkassen überhaupt ausreichend gegen Diebstahl versichert?
Nein, im Regelfall nur unzureichend. Die Versicherungsgrenze der Sparkassen liegt bei 10.000 bis maximal 15.000 Euro (je nach Vertragsgestaltung, in Gelsenkirchen war es eine Versicherungssumme von 10.300 Euro), sehr zur Überraschung einiger Kunden, die von einer höheren Versicherungssumme ausgegangen waren. Ein Problem liegt hier womöglich in einer unzureichenden Beratung und könnte zu einigen zivilrechtlichen Klagen gegen die Sparkasse führen.
Wer trägt die Beweislast bei einem Diebstahl?
Gemäß den allgemeinen Regeln des Zivilrechts musst du als geschädigte Person den Schaden darlegen und beweisen. Auf das Bankschließfach bezogen bedeutet das, dass du im Zweifel belegen musst, welche Gegenstände im Schließfach aufbewahrt wurde, was davon abhandengekommen oder beschädigt ist, und welchen finanziellen Wert sie hatten.
Da Banken den Schließfachinhalt nicht kennen und auch nicht dokumentieren dürfen, gibt es meist keine neutralen Aufzeichnungen. Du bist also bei den Beweisen auf dich gestellt. Ohne eigene Vorsorge stehen Betroffene daher vor erheblichen Beweisproblemen. Die sind nur mithilfe folgender Beweisdokumente zu lösen: