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Bankschließfach ausgeraubt: Wie kann ich den Inhalt dessen nachweisen?


Autor: Klaus Heimann

, Sonntag, 25. Januar 2026

In Bankschließfächern lagern Geld, Goldbarren und Schmuck. Aber sind sie dort auch sicher? Einbrüche bei Banken und Sparkassen zeigen, dass dem nicht immer so ist.
Banken und Sparkassen versichern Schließfächer nur mit einem Minimalbetrag.


  • Ist der Schutz der Banken und Sparkassen ausreichend?
  • Wer trägt die Beweislast bei einem Diebstahl?
  • Welche Angaben sollte deine Inventarliste enthalten?
  • Was sind die typischen Fehler?
  • Ist das Schließfach in der Hausratversicherung mitversichert?

Bei oftmals spektakulären Einbrüchen in Banken und Sparkassen haben es die Diebe auf die Schließfächer abgesehen. Spätestens nach dem jüngsten "Bruch" bei einer Sparkasse in Gelsenkirchen, bei dem rund 3000 Sicherheitsfächer geknackt wurden, fragen viele Kunden: Wie beweise ich den Inhalt meines Bankschließfachs, wenn Wertgegenstände gestohlen oder beschädigt sind? Die Bankkunden müssen darlegen und beweisen, was sich im Schließfach befand und welchen Wert diese Gegenstände hatten. Aber wie machst du das? 

Ist der Schutz der Banken und Sparkassen ausreichend?

Viele Menschen nutzen ein Bankschließfach, um besonders wertvolle Dinge und wichtige Dokumente aufzubewahren. Dazu zählen etwa Schmuck, Gold und andere Edelmetalle, Bargeld, wichtige Unterlagen oder Sammlerstücke.

So auch in Gelsenkirchen. Einige Kundinnen und Kunden hatten Wertgegenstände von mehreren Hunderttausend Euro (Goldbarren) in ihrem Schließfach. Aber sind die Banken und Sparkassen überhaupt ausreichend gegen Diebstahl versichert

Nein, im Regelfall nur unzureichend. Die Versicherungsgrenze der Sparkassen liegt bei 10.000 bis maximal 15.000 Euro (je nach Vertragsgestaltung, in Gelsenkirchen war es eine Versicherungssumme von 10.300 Euro), sehr zur Überraschung einiger Kunden, die von einer höheren Versicherungssumme ausgegangen waren. Ein Problem liegt hier womöglich in einer unzureichenden Beratung und könnte zu einigen zivilrechtlichen Klagen gegen die Sparkasse führen.  

Wer trägt die Beweislast bei einem Diebstahl?

Gemäß den allgemeinen Regeln des Zivilrechts musst du als geschädigte Person den Schaden darlegen und beweisen. Auf das Bankschließfach bezogen bedeutet das, dass du im Zweifel belegen musst, welche Gegenstände im Schließfach aufbewahrt wurde, was davon abhandengekommen oder beschädigt ist, und welchen finanziellen Wert sie hatten.

Da Banken den Schließfachinhalt nicht kennen und auch nicht dokumentieren dürfen, gibt es meist keine neutralen Aufzeichnungen. Du bist also bei den Beweisen auf dich gestellt. Ohne eigene Vorsorge stehen Betroffene daher vor erheblichen Beweisproblemen. Die sind nur mithilfe folgender Beweisdokumente zu lösen:

  • Inventarliste
  • Fotos von jedem einzelnen Gegenstands
  • Kaufbelege
  • Wertgutachten von Sachverständigen oder Juwelieren
  • Zeugenaussagen

Welche Angaben sollte deine Inventarliste enthalten?

Für eine rechtlich belastbare Dokumentation empfiehlt sich eine übersichtliche, tabellarische Inventarliste. Eine Inventarliste entfaltet allerdings ihre volle Beweiskraft erst in Verbindung mit weiteren Nachweisen (Fotos, Rechnungen, Zertifikaten etc.). Für jeden einzelnen Gegenstand im Schließfach, der mit einer fortlaufenden Positionsnummer erfasst ist, sollten mindestens folgende Informationen vorhanden sein, darauf weist Rechtsanwalt Guido Lenné hin:

  • eine eindeutige Bezeichnung des Gegenstands
  • eine möglichst präzise Beschreibung mit individuellen Merkmalen (Fotos)
  • Angaben zu Material, Gewicht, Feingehalt oder sonstigen wertbestimmenden Eigenschaften
  • bei Uhren, Münzen oder Sammlerstücken Hersteller, Modell, Seriennummer oder Prägejahr
  • Zeitpunkt des Erwerbs oder Herkunft des Gegenstands
  • Anschaffungswert oder ursprünglicher Kaufpreis
  • aktueller geschätzter Wert mit Datum
  • Hinweise auf vorhandene Rechnungen, Zertifikate oder Gutachten

Wichtig ist auch, dass nicht mehrere Gegenstände pauschal zusammengefasst sind. Jeder einzelne Wertgegenstand sollte separat aufgeführt sein. Du als Betroffener solltest auf jeden Fall Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Das ist wichtig für die Schadensregulierung zum Beispiel durch die Hausratversicherung.

Was sind die typischen Fehler?

Die Anwaltskanzlei Lenné aus Leverkusen verweist auf ihrer Homepage auf typische Fehler, die Schließfachbesitzenden unterlaufen: erst nach dem Schadensfall erstellte Inventarlisten, fehlende oder veraltete Wertangaben, unzureichende Beschreibung der Gegenstände, keine Datierung oder Versionsangabe der Liste, alle Belege ausschließlich im Schließfach verwahrt.

Diese Schwächen sind ein Angriffspunkt von Banken und Versicherungen, die sie regelmäßig dazu nutzen, um Forderungen zurückzuweisen oder zu kürzen. Schließfachbesitzende sollten sich außerdem darüber informieren, ob die Sicherheitsvorkehrungen der Bank oder Sparkasse auch wirklich auf dem neusten Stand sind. 

Es können nämlich über den üblichen Versicherungsschutz hinausgehende Ansprüche bestehen, wenn der Schließfachraum nicht nach dem anerkannten Stand der Technik gegen einen unbefugten Zugriff gesichert ist. Ist das der Fall, kannst du als Kunde Anspruch auf eine Erstattung des gesamten Inhalts haben. Gerichtsurteile (beispielsweise Landgericht Hamburg II vom 17.1.2024, Az.: 302 O 19/23) zu früheren Fällen zeigen, dass Banken und Sparkassen in voller Höhe haften, wenn sie bei der Bewachung der Schließfachanlage nicht die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen. Darauf verweist Rita Reichard, Juristin und Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.

Ist das Schließfach in der Hausratversicherung mitversichert?

Bestimmte Wertgrenzen gelten auch für "vorübergehend" ausgelagerten Hausrat, wozu auch Wertgegenstände gehören, die im Rahmen einer bestehenden Hausratversicherung abgedeckt sein können, erläutert Rita Reichard. Ist das nicht der Fall, kannst du einen entsprechenden Baustein zusätzlich zur Hausratversicherung abschliessen. In der Regel ist der Schutz auf einen Höchstbetrag begrenzt, den die Versicherung zahlt, beispielsweise 20.000 bis 30.000 Euro. Außerdem bieten die Versicherungen eine zusätzliche Bankschließfachversicherung an. Die zusätzliche Versicherung lohnt sich aber nur dann, wenn der Wert der eingelagerten Gegenstände den Höchstbetrag der Hausratversicherung übersteigt.

Einige Hausratversicherungen bieten keinen Schutz für Wertsachen in Bankschließfächern an oder decken nicht alle Arten von Verlusten oder Schäden ab. Elementarschäden durch Naturgewalten, Krieg etc. an Wertgegenständen im Bankschließfach sind meistens nicht durch die Hausratversicherung versichert. In diesen Fällen bietet nur die Bank­schließ­fach­ver­si­che­rung zusätzliche Sicherheit. Sie erstattet im Schadenfall nicht nur den Wert der Gegenstände in den Schließfächern, sondern auch die Kosten, wenn du den Schlüssel für das Schließfach verloren hast.

Unser Tipp für dich: Kombiniere deine vorhandene Hausratversicherung mit der Bankschließfachversicherung und erhöhe dadurch die Versicherungssumme für dein Bankschließfach. Du zahlst dann nur die Differenz, die sich aus der neuen Versicherungssumme ergibt.