Außergewöhnliche Belastung: Altersheimkosten richtig angeben
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Dienstag, 21. Oktober 2025
Kosten für das Altersheim können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Erfahre, was beachtet werden muss.
- Wie hoch sind die Pflegekosten?
- Wie kannst du deine steuerliche Belastung im Pflegefall klein halten?
- Was hat es mit den eigenen Aufwendungen auf sich?
- Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
- Was ist, wenn die Angehörigen die Pflegekosten übernehmen?
Die Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim ist oft mit hohen Kosten verbunden. Viele Menschen fragen sich, ob sie diese Ausgaben steuerlich absetzen können. Tatsächlich erkennt das Finanzamt Heimkosten unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastung an. Voraussetzung ist meist, dass die Unterbringung aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Auch eigene Einkünfte und erhaltene Leistungen werden bei der Berechnung berücksichtigt. Wer die Regeln kennt, kann seine Steuerlast deutlich senken.
Wie hoch sind die Pflegekosten?
Der Platz in einem Altersheim oder einer Seniorenresidenz mit Pflegebetreuung ist inzwischen richtig teuer. Wer auf einen Platz in einem Pflegeheim angewiesen ist, muss dafür Stand Juli 2025 erstmals monatlich mehr als 3.000 Euro aus der eigenen Tasche aufbringen. Im bundesweiten Schnitt liegt der Eigenanteil pro Monat im ersten Aufenthaltsjahr bei 3.108 Euro. Das sind 8,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Kosten sind allerdings nicht einheitlich, sondern variieren von Heim zu Heim.
Das geht aus einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) hervor, der dafür Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in ganz Deutschland ausgewertet hat. Laut vdek beinhaltet die Eigenbeteiligung neben den reinen Pflegekosten sowie den Kosten für Unterkunft und Verpflegung auch sogenannte Investitionskosten und die Ausbildungskosten für Pflegekräfte.
Die Zahlen beziehen sich auf das erste Aufenthaltsjahr in einem Pflegeheim, in dem die Eigenbeteiligung am höchsten ist. Mit zunehmender Dauer des Aufenthalts steigen die Zuschüsse der Pflegekassen von 15 Prozent über 30 Prozent und 50 Prozent auf bis zu 75 Prozent. Dadurch fällt der selbst zu tragende Anteil für Pflegebedürftige zwar geringer aus, aber er bleibt trotzdem sehr hoch und ist mit einer durchschnittlichen Rente nur schwer oder gar nicht aufzubringen. Trotz der Zuschüsse der Pflegekassen bei der höchstmöglichen Entlastung von 75 Prozent, müssen Pflegebedürftige monatlich immer noch durchschnittlich 1.991 Euro selbst tragen.
Wie kannst du deine steuerliche Belastung im Pflegefall klein halten?
Immerhin lässt sich ein Teil der Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer (außergewöhnliche Belastungen) absetzen – das gilt für die Betroffenen selbst, aber unter Umständen auch für Angehörige, die die Finanzierung ganz oder teilweise tragen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) erläutert, welche Bedingungen erfüllt sein müssen.
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Da auch immer mehr Rentner Steuern zahlen, kann es sich lohnen, einen Teil der Kosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung einzutragen. Dadurch wird die Steuerbelastung geringer oder sie fällt sogar komplett weg. Und die Eigenleistung für die Pflege im Heim wird so erträglicher.