Aus Hartz IV wird Bürgergeld: Das sind die geplanten Änderungen
Autor: Julia Scholl
Berlin, Montag, 21. November 2022
Zum 1. Januar 2023 soll aus Hartz IV ein Bürgergeld werden. Neben einer Erhöhung der Regelsätze werden auch andere Änderungen vorgeschlagen. Doch diese stoßen nicht bei allen auf Begeisterung.
- Bürgergeld statt Hartz IV: Das soll sich konkret ändern
- Regelsatz für alleinstehende Erwachsene soll auf 502 Euro steigen
- Schüler*innen und Studierende sollen profitieren
- Kritik von Parteien und Verbänden: "Brücken in die Arbeitslosigkeit"
Die Bundesregierung will Hartz IV zum 1. Januar 2023 durch ein Bürgergeld ersetzen. Im Zuge der Umstellung soll sich die Situation für die Bezieher*innen verbessern. Inzwischen gibt es auch konkrete Zahlen dazu, wie hoch die neue Sozialleistung ausfallen soll.
Hartz IV-Erhöhung im Januar: Das soll sich mit dem Bürgergeld ändern
In Deutschland gibt es aktuell rund 5,2 Millionen Arbeitssuchende - für sie möchte die Ampel-Koalition die Bedingungen verbessern. Ein Punkt auf der Agenda ist die Erhöhung der Regelsätze. Laut dem Bundesarbeitsministerium sollen die Regelsätze "angemessen und deutlich steigen". Gegenüber der WAZ hatte sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Juli zu der geplanten Erhöhung geäußert. Dort habe er von einer Erhöhung von "etwa zehn Prozent" gesprochen. Geplant ist zur Zeit ein Betrag von 502 Euro im Monat für alleinstehende Erwachsene. Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren sollen 420 Euro erhalten und für 6- bis 13-Jährige ist ein Betrag von 348 Euro monatlich vorgesehen. Für Kinder bis 5 Jahren sollen 318 Euro zur Verfügung stehen. Ob die Beträge tatsächlich so gelten werden, ist derzeit noch offen - aktuell laufen die Abstimmungen in den zuständigen Ressorts der Regierung.
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Die FDP spricht sich gegen den Vorschlag aus, neue Berechnungsweisen einzuführen. "Es gibt ein bewährtes Verfahren, nach dem die Regelsätze an Preis- und Gehaltsentwicklung angepasst werden. Daran sollten wir festhalten", sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP) gegenüber der Funke Mediengruppe. Stattdessen setzt Lindner auf bessere Zuverdienstmöglichkeiten für Leistungsbezieher. "Durch die Kombination von Bürgergeld und einem Job sollen die Bezieher mehr Geld zur Verfügung haben als heute", sagte er.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist anderer Meinung. Laut Berechnungen der Forschungsstelle müsste der Regelsatz aktuell mindestens bei 678 Euro liegen, um das "soziokulturelle Existenzminimum abzusichern" - angesichts der steigenden Preise. "Wer ein armutsfestes Bürgergeld will, kommt um eine Anhebung der momentanen Grundsicherung um mindestens 50 Prozent nicht herum", so Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands in der Pressemitteilung. Wie die Erhöhungen letztendlich ausfallen, bleibt aktuell abzuwarten. Doch im Entwurf für das Bürgergeld finden sich noch mehr Änderungen.
Bürgergeld: Das sind die geplanten Änderungen
Schonvermögen wird erhöht
Zwei Jahre lang sollen Menschen auch dann Bürgergeld beziehen können, wenn sie ein Vermögen von bis zu 60.000 Euro besitzen, unabhängig von ihrem Alter. Danach sollen, so der Plan, 15.000 Euro erlaubt sein. Aktuell gilt für Erwachsene eine Höchstgrenze von 9.750 bis 10.050 Euro, abhängig vom Alter.
Amazon-Bestseller: Den Netten beißen die Hunde - Wie Sie sich Respekt verschaffen, Grenzen setzen und den verdienten Erfolg erlangenWohnung wird nicht überprüft
Auch soll in den ersten zwei Jahren nicht überprüft werden, ob die Wohnung angemessen ist - also, ob sie klein und günstig genug ist. So sollen sich die Bürger*innen auf die Arbeitssuche konzentrieren können.