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Aufstiegs-BAföG 2027: Bis zu 18.000 Euro Förderung


Autor: Klaus Heimann

Deutschland, Sonntag, 20. Sept. 2026

Das Meister-BAföG wird verbessert. Es soll damit den Aufstieg im Beruf zum Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt oder Erzieher erleichtern. Die Leistungsverbesserungen sind im Herbst 2026 noch im Bundestag und Bundesrat zu beschließen.
Die berufliche Fortbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt oder Erzieher soll besser gefördert werden.


Wer eine berufliche Fortbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt oder Erzieher absolviert, soll künftig eine deutlich stärkere finanzielle Unterstützung erhalten. Das Bundeskabinett hat Leistungsverbesserungen beim Aufstiegs-BAföG beschlossen. Höhere Förderbeträge, eine größere Summe als Darlehenserlass und bessere Bedingungen für Beschäftigte sollen die berufliche Fortbildung bei Führungskräften und damit die höhere Berufsbildung stärken. inFranken.de gibt einen Überblick über die geplanten Veränderungen.

Für wen gilt das Aufstiegs-BAföG?

Wer eine berufliche Fortbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt absolviert, soll künftig deutlich stärker finanziell unterstützt werden. Der Entwurf für das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, besser bekannt unter dem Namen Meister-BAföG) enthält Leistungsverbesserungen für die angehenden Führungskräfte in der Wirtschaft und Maßnahmen zur Entbürokratisierung.

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Das Aufstiegs-BAföG unterstützt die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Die Förderung besteht aus Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Finanziert wird das Programm zu 78 % vom Bund und zu 22 % von den Ländern. 

Die Reform ist noch nicht beschlossen. Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Änderungen sind daher weiterhin möglich. Gerade bei den Fördersätzen für das Meisterstück oder andere Abschlussarbeiten hoffen Wirtschaftsverbände und Sozialpartner auf Nachbesserungen im Bundestag.

Welche Leistungen verändern sich?

Das Bundeskabinett hat Leistungsverbesserungen beim Aufstiegs-BAföG beschlossen. Es geht um höhere Förderbeträge, einen größeren Darlehenserlass und bessere Bedingungen für Beschäftigte.

Konkret sind folgende Verbesserungen geplant:

  • Anhebung der maximal förderfähigen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 15.000 auf 18.000 Euro.
  • Verdopplung der Förderung für das Meisterstück oder vergleichbare Abschlussarbeiten von 2.000 auf 4.000 Euro.
  • Erhöhung des Darlehenserlasses nach bestandener Prüfung von 50 % auf 60 %.
  • Arbeitgeberzuschüsse werden künftig nicht mehr auf die Förderung angerechnet.
  • Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende steigt von 150 auf 160 Euro je Kind und Monat.

Das Gesetz soll zum 1. August 2027 in Kraft treten, ist aber noch im Bundestag und Bundesrat zu beraten und zu beschließen. Für Unternehmen ist die Reform ein positives Signal. Die Beschäftigten, bei denen die Firma die Mitarbeiter bei einer beruflichen Fortbildung unterstützt, profitieren davon, dass Arbeitgeberzuschüsse die staatliche Förderung nicht mehr schmälern. Das senkt Hürden für gemeinsame Qualifizierungsmodelle und könnte Investitionen in Fortbildung attraktiver machen.

Warum die Reform gegen den Fachkräftemangel hilft?

Mehr Menschen sollen sich für eine höherqualifizierende berufliche Weiterbildung entscheiden. Gerade angesichts des Fachkräftemangels bei Führungskräften gewinnen Abschlüsse wie Meister, Bachelor Professional oder Techniker für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Die Reform soll deshalb auch dazu beitragen, mehr qualifizierte Fachkräfte für Handwerk, Industrie und soziale Berufe zu gewinnen.

Grundsätzlich positiv bewertet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) die geplanten Verbesserungen. Oliver Heikaus, Bereichsleiter Weiterbildung beim DIHK, spricht von einem wichtigen Signal für die höhere Berufsbildung. Eine bessere Förderung erhöhe die Attraktivität beruflicher Karrierewege und könne Fachkräfteengpässen entgegenwirken.

Nach Ansicht der DIHK bleibt der Gesetzentwurf allerdings hinter den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zurück. So ist bislang keine zweite Regelförderung auf derselben Fortbildungsstufe geplant – bisher nicht einmal in Mangelberufen. Außerdem sollte der Darlehensanteil beim Aufstiegs-BAföG wie beim Studierenden-BAföG zinslos sein. Dies würde die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen.