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Aufgrund von Krankheit: So erhältst du eher abschlagsfrei Rente


Autor: Nadine Wüste

Deutschland, Freitag, 11. Juli 2025

Chronische Krankheiten können das Renteneintrittsalter beeinflussen. Doch viele Betroffene kennen ihre Möglichkeiten nicht.
Chronische Krankheiten können das Renteneintrittsalter beeinflussen und somit die Möglichkeit auf einen früheren, abschlagsfreien Ruhestand eröffnen.


Wer eine chronische Erkrankung hat und diese zu einem gewissen Grad der Behinderung (GdB) führt, kann früher in Rente gehen. Viele Betroffene wissen nicht, welche Möglichkeiten sie hier haben. 

Nicht jede chronische Krankheit führt automatisch zu einem GdB oder wird gar als Schwerbehinderung eingestuft. Eine Schwerbehinderung liegt ab einem GdB von 50 vor. Ein GdB, der zwischen 20 und 100 liegt, gibt an, wie schwer eine Erkrankung ist. 

Früher in Rente aufgrund chronischer Krankheiten: Wann das möglich ist 

Eine chronische Erkrankung kann mit dem Hintergrund einer Behinderung das Renteneintrittsalter beeinflussen. Allerdings hebt hier der Sozialverband VdK hervor, dass bei der Bestimmung des GdB - welche durch einen Arzt ausgeführt werden muss - dessen Dauer entscheidender für den Renteneintritt ist als die Erkrankung selbst. 

Teils gilt ein GdB nur für einen gewissen Zeitraum. Beispielsweise kann nach einer schweren Operation ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden, der so lange gilt, bis der oder die Erkrankte weitestgehend genesen ist. 

Viele Menschen, die eine chronische Erkrankung und somit die Möglichkeit auf einen früheren Renteneintritt haben, wissen nicht, dass ihre Erkrankung dazu zählt. Chronisch krank ist, laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss von Kassen und Ärzten, wer mindestens einmal im Quartal wegen einer bestimmten Erkrankung einen Arzt aufsuchen muss.

Chronische Krankheiten: Diese zählen dazu

Hier sind diverse Erkrankungen als solche festgelegt. Dazu zählen: 

  • Diabetes
  • Rheuma 
  • Asthma 
  • Multiple Sklerose
  • Rückenleiden 
  • Migräne
  • Depressionen
  • Angststörungen 
  • Parkinson
  • Krebs
  • Folgen eines Schlaganfalls 
  • uvm. 

Solltest du dir unsicher sein, informiere dich bei deinem Arzt und der Deutschen Rentenversicherung

Behindertengrad: Möglichkeit, zwei Jahre früher in Rente zu gehen

Mit einem Schwerbehindertenausweis gibt es die Möglichkeit, zwei Jahre früher in Rente zu gehen. Allerdings wurde hier das allgemeine Renteneintrittsalter ebenfalls angepasst: Das Rentenalter für Schwerbehinderte wurde von 63 auf 65 Jahre erhöht. 

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Auch hier gilt: Wer "noch früher" in Rente gehen möchte, muss genauso mit Abschlägen rechnen, wie jeder andere auch. Wer 35 Jahre gearbeitet hat und früher in Rente gehen möchte, muss pro Monat, den man eher in Rente geht, mit 0,3 Prozent weniger Rente rechnen. 

Entschließt du dich also dazu, mit einem GdB und 35 Arbeitsjahren, mit 63 in Rente gehen zu wollen, musst du mit Abschlägen von 3,6 Prozent rechnen. Wem es unmöglich ist, eine Arbeit aufgrund von Krankheit auszuführen, sollte sich über die sogenannte Erwerbsminderungsrente informieren. Wer bereits Rente erhält, sollte sich derzeit über neue Auszahlungsmethoden informieren - eine Methode wird nämlich bald eingestellt.

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