Altes Sparbuch gefunden: Kann ich mir das Geld auszahlen lassen?
Autor: Tamara Schneider
Deutschland, Mittwoch, 15. Juli 2026
Alte Sparbücher aus D-Mark-Zeiten oder noch älter können teils auch heute noch eingelöst werden. Was für Kontoinhaber und Erben gilt.
Beim Ausräumen des Dachbodens, im Nachlass eines Angehörigen oder zwischen alten Dokumenten kommt bisweilen ein altes Sparbuch mit D-Mark-Beträgen zum Vorschein. Manchmal tauchen sogar Sparbücher mit noch älterer Währung aus Kriegszeiten auf. Doch sind diese Guthaben heute noch etwas wert? Und welche Rechte haben Inhaber oder Erben? Ob tatsächlich noch ein Anspruch auf Auszahlung besteht, hängt von verschiedenen rechtlichen und tatsächlichen Umständen ab. Wir geben einen Überblick.
Viele Menschen gehen davon aus, dass Guthaben auf einem Sparbuch nach einigen Jahren automatisch verfällt. Die gute Nachricht vorweg: Dem ist nicht so. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bayern besteht bei einem ungekündigten Sparbuch grundsätzlich auch nach vielen Jahren noch ein Auszahlungsanspruch gegenüber dem Kreditinstitut. Voraussetzung ist, dass das Sparbuch nicht bereits ordnungsgemäß aufgelöst wurde.
Alte Sparbücher verfallen nicht automatisch
Wenn eine Bank behauptet, das Guthaben sei bereits ausgezahlt worden, muss sie dies nachweisen können. Allein der Zeitablauf oder interne Unterlagen reichen hierfür nicht aus. Im Zweifelsfall muss ein Gericht in einem Streitfall entscheiden.
Wann ist ein Sparbuch entwertet?
Ist das gefundene Sparbuch bereits entwertet, besteht kein Anspruch auf Auszahlung mehr. Sichtbar entwertet bedeutet, dass ein Entwertungsstempel oder eine Lochung im Sparbuch erkennbar ist. In diesem Fall spricht dies dafür, dass das Guthaben in der Vergangenheit bereits ausgezahlt wurde.
D-Mark oder Reichsmark: Was gilt bei Sparbüchern mit alter Währung?
Wird ein Sparbuch gefunden, in dem die Währung noch "Deutsche Mark" lautet, bedeutet dies nicht, dass das Guthaben verfallen ist, weil inzwischen eine andere Währung gilt. Grundsätzlich besteht weiterhin ein Anspruch auf Auszahlung gegenüber der Bank, sofern das Sparkonto nie aufgelöst wurde. Die gute Nachricht dabei ist: Auch die seit Vertragsbeginn angefallenen Zinsen müssen von der Bank berechnet werden.
Befinden sich noch D-Mark-Banknoten oder D-Mark-Münzen im Haushalt - vielleicht in Form von Münzsammlungen - können diese weiterhin unbefristet und gebührenfrei bei allen Filialen der Deutschen Bundesbank oder per Post über die Filiale Mainz in Euro umgetauscht werden. Der gesetzlich festgelegte Umrechnungskurs beträgt 1 Euro = 1,95583 Deutsche Mark.