Wenn die Versicherung Ärger macht - so hilft dir die Ombudsperson
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Montag, 19. Mai 2025
Versicherungskonflikte können kompliziert sein, doch Ombudspersonen bieten Unterstützung in schwierigen Fällen.
Ärger mit der Versicherung? Solche Streitigkeiten können kompliziert und sehr anstrengend sein. Immer wieder kommt es vor, dass Versicherungen bestimmte Leistungen nicht erbringen wollen oder dies nicht in dem Umfang tun, den sich die versicherten Personen erhofft haben.
Wer vor einem solchen Problem steht, sollte einige wichtige Dinge beachten. Dabei oft eher unbekannt ist die Rolle einer Ombudsperson.
Was ist eine Ombudsperson?
Im ersten Schritt ist es ratsam das Gespräch mit der entsprechenden Versicherung suchen. Sollte es dabei zu keiner zufriedenstellenden Lösung kommen, kann eine sogenannte Ombudsperson bei einem Schlichtungsverfahren helfen.
Wie die Verbraucherzentrale (VZ) erklärt, gibt es diese unabhängigen Helfer, die als Vertrauensperson und Ansprechpartner agieren in vielen Branchen. Der Ombudsmann oder die Ombudsfrau holen nach einer eingereichten Beschwerde bei der Gegenseite eine Stellungnahme ein und machen anschließend einen Schlichtungsvorschlag.
Die häufigsten Streitfälle laut VZ sind:
- ein in Rechnung gestelltes Entgelt,
- eine nicht gewährte Versicherungsleistung oder
- die Höhe eines Bonuszinses bei einem Bausparvertrag.
Wie komme ich an eine Ombudsperson?
Die Experten der Verbraucherzentrale weisen darauf hin, dass man den entsprechenden Schlichtungshelfer in der Regel in den Vertragsunterlagen des Institutes finden kann.
Hier sind demnach meist die zuständige Ombudspersonen und die erforderlichen Kontaktdaten vermerkt. Auch auf den Internetseiten der Institute lässt sich die Zuständigkeit in Erfahrung bringen.