Absetzen möglich: Welchen Steuerbonus sollten Tierbesitzer kennen?
Autor: Marina Kroeckel
Deutschland, Samstag, 23. November 2024
Die Haltung von Hund, Katze & Co. birgt finanzielle Herausforderungen. Dieser Artikel beleuchtet, welche Kosten oft unterschätzt werden und welche steuerlichen Aspekte relevant sind.
- Anschaffungskosten für Haustiere
- Welche Kosten kannst du bei privaten Haustieren geltend machen?
- Wie sieht die steuerliche Absetzung bei Tieren aus, die beruflich eingesetzt werden?
Fast jeder zweite Haushalt beherbergt ein Haustier. Denn ob Hund, Katze oder Pferd – Tiere sind für viele Menschen ein wichtiger Teil ihres Lebens. Generell kannst du die Anschaffungs- und laufenden Kosten für dein privates Haustier nicht von der Steuer absetzen. Allerdings gibt es Bestimmungen, die du als Tierhalterin kennen solltest.
Anschaffungskosten für Haustiere
Ob Hund, Katze oder Pferd – Tiere sind für viele Menschen ein wichtiger Teil ihres Lebens. In fast jedem zweiten Haushalt lebt ein Haustier. Generell können die Anschaffungskosten für private Haustiere nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Bist du derjenige, der ein Tier verkauft, hängt es davon ab, ob du regelmäßig und umfangreich verkaufst. Wenn ja, stuft dich das Finanzamt in der Regel als gewerblich ein. Dann gilt für dich bei Tierverkäufen die Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuerpflicht.
Verkaufst du nur gelegentlich, beispielsweise Welpen oder Kitten, insbesondere wenn sie nicht beabsichtigt zustande gekommen sind, zählt im Steuerrecht "Liebhaberei". Diese bleiben steuerlich unberücksichtigt. Im Gegensatz zu der gewerblichen Einstufung steht keine Gewinnerzielungsabsicht hinter den Einnahmen.
Welche Kosten kannst du bei privaten Haustieren geltend machen?
Auch wenn du im privaten Rahmen bei Haustieren generell keine Anschaffungs- und laufenden Kosten wie beispielsweise Futter absetzen kannst, bestehen trotzdem Möglichkeiten Dienstleistungen anzubringen. Darunter fallen die sogenannten "haushaltsnahen Dienstleistungen".
Hast du jemanden, der beispielsweise mit deinem Hund Gassi geht, kannst du diese Leistung absetzen. Grundvoraussetzung ist, dass der Hund zu Hause abgeholt und wiedergebracht wird. Bei der Hundebetreuung (Dog-Sitting) muss der Hund Zuhause betreut werden. Insgesamt können 20 Prozent der Kosten oder maximal 4000 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Zentral ist, dass es sich bei den oben genannten Dienstleistungen nicht um Schwarzarbeit handelt.