9-Euro-Ticket: Wegen vollen Zügen zu spät auf der Arbeit - selbst schuld? - Das sind deine Rechte und Pflichten
Autor: Thomas Grotenclos
Deutschland, Mittwoch, 29. Juni 2022
Wer mit dem Zug zur Arbeit fährt, geht in der aktuellen Zeit das Risiko ein, zu spät zu kommen. Doch wie geht man damit um, wenn man dadurch deutlich verspätet oder gar nicht zur Arbeit kommt?
- Arbeitnehmer*innen dürfen nur in seltenen Fällen zu spät kommen
- Verspätungen können Grund für eine Abmahnung sein
- Sind Probleme mit der Bahn bekannt, müssen Alternativen gewählt werden
Für Berufspendler*innen bedeutet die Einführung des 9-Euro-Tickets zusätzlichen Stress. Doch sich einfach auf die Probleme der Bahn zu berufen und deshalb deutlich später oder sogar gar nicht am Arbeitsplatz zu erscheinen, geht nicht.
9-Euro-Ticket boomt
Das 9-Euro-Ticket boomt: Wer aktuell im öffentlichen Personennahverkehr unterwegs ist, braucht daher auf manchen Strecken starke Nerven. Das Interesse am 9-Euro-Ticket ist enorm, allein in den ersten drei Wochen nach Verkaufsstart wurden 16 Millionen 9-Euro-Monatskarten verkauft. Dazu kommen noch mal rund 10 Millionen Menschen, die ohnehin ein Abo für Bus und Bahn haben. Rund ein Viertel der Bevölkerung nutzt also aktuell die Bahn als Fortbewegungsmittel.
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Regionalbahnen sind dadurch vor allem am Wochenende ziemlich überlastet. Die Zahl der Menschen, die täglich mit dem Zug fahren, ist durch das 9-Euro-Ticket um 50 % gestiegen. Dabei nutzen die meisten Menschen das 9-Euro-Ticket, um Ausflüge zu unternehmen. Daher sind die Züge insbesondere am Wochenende besonders voll. Klassische Pendelstrecken sind jedoch ebenfalls betroffen, viele Menschen verzichten aktuell darauf, den Weg zur Arbeit mit dem Auto zurückzulegen.
Das günstige Ticket und die gestiegenen Spritpreise machen das Angebot attraktiv. Das führt jedoch aktuell immer wieder dazu, dass Züge ausfallen, stark überlastet sind oder verspätet ankommen. Pünktlich im Büro anzukommen, kann dadurch momentan zu einer echten Herausforderung werden.
Was tun, wenn du deshalb zu spät zur Arbeit kommst?
Als Arbeitnehmer*in bist du immer die Person, die das Wegerisiko trägt. Als Beschäftigte*r bist du selbst dafür verantwortlich, pünktlich am Arbeitsplatz anzukommen. Kommst du zu spät, riskierst du unter Umständen eine Abmahnung oder ein Ausbleiben der Lohnzahlung, sofern dein*e Arbeitgeber*in nicht rechtzeitig informiert wurde.
Wenn sich Verspätungen ankündigen und auch die Dauer einschätzbar ist, dann solltest du als Beschäftigte*r deine*n Arbeitgeber*in sofort darüber informieren und auch auf dem Laufenden halten. Ein Anruf bietet sich dafür genauso an wie eine Mail. Die Verspätung im Rahmen eines Streiks ist dagegen nur dann vertretbar, wenn es sich um eine plötzliche Arbeitsniederlegung handelt. Auch das erhöhte Verkehrsaufkommen rund um das 9-Euro-Ticket ist bekannt, weshalb eine Verspätung nicht zwingend vertretbar ist.