650.000 Euro Abfindung bei BMW? So viel bleibt netto – und diese Steuerfalle droht
Autor: Daniela Laitinen
, Montag, 19. Oktober 2026
BMW soll einzelnen Beschäftigten Abfindungen von mehr als 650.000 Euro zahlen. Doch wie viel davon bleibt nach Steuern tatsächlich übrig? Und haben Mitarbeiter anschließend Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Mehr als eine halbe Million Euro für den freiwilligen Abschied vom Arbeitsplatz: Beim Autobauer BMW sollen einzelne Beschäftigte Abfindungen von mehr als 650.000 Euro angeboten worden sein. Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf interne Unterlagen und Informationen aus Industriekreisen. Insgesamt sollen im Rahmen des Abbauprogramms rund 8000 Stellen wegfallen.
BMW-Sprecher Dominik Hämmerl erklärt dazu auf Anfrage: „Die Konditionen wurden auf individueller Basis und nach einheitlichen Grundsätzen ermittelt. Zur Höhe einzelner Abfindungsbeträge äußern wir uns grundsätzlich nicht.“
Doch eine Abfindung von 650.000 Euro bedeutet keineswegs, dass diese Summe auch vollständig auf dem Konto landet. Entscheidend sind vor allem die Steuerbelastung, die persönlichen Einkommensverhältnisse und der Zeitpunkt der Auszahlung.
Wie viel bleibt von 650.000 Euro Abfindung netto übrig?
Abfindungen sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Allerdings können Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen von der sogenannten Fünftelregelung nach Paragraf 34 des Einkommensteuergesetzes profitieren. Sie kann die steuerliche Belastung einer hohen Einmalzahlung reduzieren.
Wie viel tatsächlich übrig bleibt, hängt unter anderem vom übrigen Jahreseinkommen und vom Familienstand ab. Die Steuerklasse beeinflusst zwar den zunächst vorgenommenen Lohnsteuerabzug, nicht aber die endgültige Jahressteuer.
Eine vereinfachte Modellrechnung nach dem Einkommensteuertarif 2026 verdeutlicht die Unterschiede. Dabei wird angenommen, dass die Voraussetzungen für die Fünftelregelung erfüllt sind.
Abfindung erst im Folgejahr auszahlen lassen: So lassen sich Steuern sparen
Auch der Zeitpunkt der Auszahlung kann die Steuerbelastung erheblich beeinflussen. Besonders vorteilhaft kann es sein, die Abfindung erst im Kalenderjahr nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen zu erhalten.