Druckartikel: 38 Euro Zuschuss pro Monat für Rentner - viele kennen ihn noch nicht

38 Euro Zuschuss pro Monat für Rentner - viele kennen ihn noch nicht


Autor: Alexander Böhm

Deutschland, Sonntag, 31. Mai 2026

Ein monatlicher Zuschuss von 38 Euro kann deine Rente entlasten. Er kommt aber nicht automatisch vom Staat und muss gezielt beantragt werden.
Der Rentenzuschuss kann beantragt werden – doch viele Betroffene kennen ihn noch nicht.


Ein Rentner-Zuschuss in Höhe von 38 Euro klingt zwar eher nach einer staatlichen Rentenleistung, gemeint ist aber eine private Patenschaft, die der Verein "Ein Herz für Rentner" für Senioren mit kleiner Rente anbietet.

Antrag, Prüfung und Auszahlung laufen deshalb anders als bei gesetzlichen Sozialleistungen.

Was ist der monatliche Zuschuss von 38 Euro für Rentner?

Der Rentenzuschuss in Höhe von 38 Euro ist keine Rentenerhöhung und keine Leistung der Deutschen Rentenversicherung. Laut dem Verein Ein Herz für Rentner e.V. handelt es sich dabei um eine Patenschaft, im Rahmen derer die 38 Euro monatlich überwiesen werden können. Du stellst den Antrag direkt beim Verein und nicht bei einer Rentenbehörde.

Der Unterschied ist zentral, weil aus der Patenschaft kein automatischer Rechtsanspruch entsteht. Während Behörden bei der Grundsicherung für Rentner, beim Wohngeld oder bei Krankenversicherungszuschüssen nach gesetzlichen Regelungen entscheiden, nutzt der Verein eigene Kriterien. Die Zahlung hängt davon ab, ob dein Antrag angenommen wird und ob genügend Spendenmittel verfügbar sind.

Der Betrag kann dir im Alltag helfen, wenn deine Rente knapp ist. 38 Euro im Monat ergeben bis zu 456 Euro im Jahr, sofern die Unterstützung regelmäßig ist. Der Zuschuss sollte aber nicht mit einer staatlichen Rentenleistung verwechselt werden, weil er freiwillig vergeben wird.

Wer kann den Rentenzuschuss beantragen?

Nach Angaben von "Ein Herz für Rentner" richtet sich die Hilfe an Senioren ab 66 Jahren, die in Deutschland leben. Außerdem musst du eine deutsche Alters- oder Witwenrente beziehen. Als Richtwert nennt der Verein eine monatliche Rente zwischen 500 und 1300 Euro.

Eine Sonderregel gilt für Frauen ab 70 Jahren, die mindestens zwei Kinder großgezogen haben. Für sie gilt die genannte Mindestrente von 500 Euro laut Verein nicht. Damit berücksichtigt der Verein auch Lebensläufe, in denen Familienarbeit die spätere Rentenhöhe beeinflusst hat.

Der Antrag hängt aber nicht nur von der Rentenhöhe ab. Der Verein verlangt zudem, dass du Grundsicherung im Alter oder Wohngeld bekommst oder zumindest beantragt hast. Wenn du deinen Anspruch prüfen lassen möchtest, solltest du zunächst klären, ob dir solche staatlichen Leistungen zustehen.

Wie kannst du den Zuschuss beantragen?

Wenn du den Rentenzuschuss beantragen möchtest, brauchst du mehr als nur deine Rentenhöhe. Der Verein fragt auch nach deinem Wohnsitz, früherer Berufstätigkeit und persönlicher Lage. Auch Krankheit, Behinderung, Vermögen oder Eigentum können bei der Einzelfallprüfung eine Rolle spielen.

Zu den Unterlagen gehören in der Regel der Rentenbescheid, ein Ausweis und Nachweise über Wohngeld oder Grundsicherung. Wenn dein Antrag auf staatliche Hilfe noch läuft, solltest du auch diesen Nachweis bereithalten. Besondere Belastungen, etwa Pflegekosten oder krankheitsbedingte Ausgaben, solltest du ebenfalls dokumentieren.

Das Formular findest du direkt bei Ein Herz für Rentner e. V. Angehörige können dich bei deinem Antrag unterstützen, sollten dabei die Angaben aber vollständig und korrekt übernehmen. Je sauberer die Nachweise sind, desto nachvollziehbarer wird deine wirtschaftliche Lage.

Warum kennen viele Rentner diesen Zuschuss nicht?

Der Zuschuss erscheint nicht im Rentenbescheid, weil er nicht Teil der gesetzlichen Rente ist. Die Rentenversicherung informiert vor allem über staatliche Ansprüche, während private Vereinshilfen außerhalb dieses Systems laufen. In amtlichen Schreiben erfährst du deshalb nicht automatisch von dieser Vereinspatenschaft.

Hinzu kommt, dass Begriffe wie Rentenzuschuss oder Rentenaufstockung sehr unterschiedlich verwendet werden. Gemeint sein können private Hilfen, Wohngeld, Grundsicherung, Grundrentenzuschlag oder der Zuschuss zur Krankenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt den Zuschuss zur Krankenversicherung für Rentner gesondert.

Auch andere Organisationen helfen Senioren mit kleiner Rente, aber nicht immer mit denselben Beträgen. Die Lichtblick Seniorenhilfe nennt etwa eine Patenschaft von 35 Euro zur freien Verfügung. Du solltest solche Angebote getrennt prüfen, damit du die für dich beste Unterstützung findest.

Welche weiteren Leistungen solltest du prüfen?

Wenn dein Einkommen niedrig ist, solltest du neben privaten Hilfen auch staatliche Ansprüche prüfen. Die Deutsche Rentenversicherung informiert über die Grundsicherung im Alter. Diese Leistung läuft über das Sozialamt und kann helfen, wenn deine Rente nicht für den Lebensunterhalt reicht.

Auch Wohngeld kann für Rentner infrage kommen, wenn die Wohnkosten im Verhältnis zum Einkommen hoch sind. Das Bundesbauministerium informiert über das Wohngeld-Plus. Anders als die private Patenschaft ist Wohngeld eine staatliche Leistung, die nach festen Berechnungsregeln geprüft wird.

Für dich heißt das: Der 38-Euro-Zuschuss kann eine zusätzliche Hilfe sein, ersetzt aber keine vollständige Prüfung deiner Ansprüche. Prüfe deinen Rentenbescheid, deine Mietkosten, deine Krankenversicherung und vorhandene Bescheide, bevor du Anträge stellst. So kannst du herausfinden, welche Sozialleistungen, privaten Zuschüsse und Möglichkeiten zum Aufstocken der Rente für dich grundsätzlich infrage kommen.