"Zu verschenken"-Kiste kann teuer werden: In welchen Fällen ein Bußgeld droht
Autor: Karel Anton Jupke
Bayern, Montag, 15. Sept. 2025
Wir alle kennen die "Zu Verschenken"-Kisten vor Haustüren oder am Straßenrand. Eigentlich eine super-Idee und ein Gewinn für beide Seiten - oder? Der Bußgeldkatalog sieht das anders.
"Die Bücher sind durchgelesen und die alten Kleider trage ich nicht mehr - vielleicht freut sich ja noch jemand darüber und ich bin die Sachen endlich los": So oder so ähnlich könnten die Gedanken hinter den berühmten "Zu verschenken"-Kisten aussehen, die man immer mal vor einer Haustür auf dem Gehweg sieht.
Die Kartons sind meist nochmal extra mit der Aufschrift "Zu verschenken" oder "Zum Mitnehmen" versehen und laden mal mehr, mal weniger dazu ein, tatsächlich auch darin herumzustöbern. Das Konzept geht aber nur bedingt auf, denn was viele Menschen nicht wissen: Die "Zu verschenken"-Kiste kann teuer werden - egal, welch nachhaltige Idee auf den ersten Blick möglicherweise dahintersteckt. Wie die Versicherungsgruppe ERGO informiert, handele es sich beim Abstellen ausgemisteter Sachen auf öffentlichem Grund nämlich um eine nicht erlaubte "wilde Müllablagerung". Und die kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
"Wilde Müllablagerung": In Bayern hohe Geldstrafen wegen "Zu verschenken"-Kiste möglich
Bleibt eine Kiste mehrere Tage an der Straße stehen, ohne dass sich jemand bedient, handelt es sich um wildes Ablagern von Müll. Daran ändert auch ein "Zu verschenken"-Zettel nichts. Das Ordnungsamt kann diese Handlung mit einem Bußgeld ahnden. Wie teuer solch ein Karton werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem spielt die Art des Inhalts und die Menge der Gegenstände eine Rolle. Außerdem können Entsorgungskosten durch die Stadtreinigung anfallen, die zum Bußgeld hinzukommen.
Mit folgenden Strafen muss man laut Bußgeldkatalog in Bayern beispielsweise rechnen, wenn man eine "Zu verschenken"-Kiste vor dem Haus auf öffentlichem Grund abstellt:
- Unbedeutende Produkte (wie zum Beispiel Pappbecher, -teller oder Farbreste bis 0,5 Liter): 20 Euro
- Einzelne Haushaltssachen bzw. mehrere unbedeutende Produkte einer Art (zum Beispiel Geschirr, Kochtopf und Kleidungsstücke): 35 Euro
- Gegenstände mit scharfen Kanten (wie Glasflaschen) oder mit ätzenden Eigenschaften: bis zu 80 Euro
- Flüssigkeiten über zwei Liter: bis zu 320 Euro
- einzelne Gegenstände größeren Umfangs (Kühlschrank, Waschmaschine): bis zu 500 Euro
Wer große und schwere Dinge über den Bürgersteig loswerden möchte, muss noch tiefer in die Tasche greifen und zahlt womöglich bis zu 2500 Euro. Bei Elektrogeräten ist sogar ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro möglich, erklärt die Versicherung. Ein weiterer Nachteil ist, dass solche Kisten manchmal unerwartet Zuwachs erfahren. Nicht selten nutzen andere die Kartons, um eigenen Sperrmüll danebenzustellen oder unbrauchbare Dinge zu entsorgen. Für diese Gegenstände haftet dann derjenige, der den Karton ursprünglich aufgestellt hat.
Alternativen zur "Zu verschenken"-Kiste: Verkaufen oder Spenden
Aber Entwarnung: Solange niemand gefährdet und der Karton für andere nicht zur Stolperfalle wird, sind Geldstrafen in der Praxis eher selten. Werden die Dinge in der Kiste nach einer Weile aber nicht mitgenommen, sollte man sie wieder entfernen. Laut der ERGO-Versicherung sollte man die Kisten höchstens einen Tag stehen lassen.