Darf die Waschmaschine laufen, wenn ich nicht zu Hause bin?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Donnerstag, 20. April 2023
Die Waschmaschine ist eingestellt und du verlässt die Wohnung. Doch darf die Maschine laufen, wenn du nicht zu Hause bist?
- Waschmaschine ausgelaufen: Wer haftet?
- Wasserschutzsysteme helfen, das Schlimmste zu vermeiden
- Versicherungen zahlen nicht ohne weiteres
- Gerichte gehen mit der Zeit, verlangen aber Sorgfalt
Bei vielen Geräten im Haushalt lauern Gefahren. Problematisch sind vor allem ältere Wasch- und Spülmaschinen ohne Aquastop. Zugegeben: Den Zulaufhahn immer wieder auf- und zudrehen, ist schon lästig. Die Versicherungen setzten an dieser Bequemlichkeit an und versuchen, grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen, um nicht zahlen zu müssen. Ganz so einfach ist das aber nicht mehr, wie dieser Artikel zeigt.
Leitungswasserschäden verursachen den Versicherungen drei Milliarden Euro Kosten
Wasserschäden sind einer der größten Kostenfaktoren bei Versicherungen: Wie der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft bilanziert, zahlten die Unternehmen 2020 mehr als drei Milliarden Euro für Leitungswasser-Schäden. Dass diese horrenden Kosten anfallen, ist logisch, wenn du bedenkst, dass oftmals nicht nur die eigene Wohnung betroffen ist. Nicht selten dringt Wasser in die Bausubstanz des Gebäudes ein. Schnell ist das Wasser auch bei den Nachbar*innen: Es tropft von der Decke. Möbel und Fußböden quellen auf, Tapeten sind beschädigt. Um die Wohnung trocken zu kriegen, sind lautstarke Bautrockner notwendig. Damit kann es gelingen, das Mauerwerk vor Schimmel zu bewahren.
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Angesichts dieser Folgewirkungen ist beim Umgang mit Wasser viel Sorgfalt und Vorsicht ratsam. Das gilt insbesondere für Waschmaschinen, Warmwasserboiler und Geschirrspüler. Was ist bei einem Wasserschaden konkret zu tun? Schnelles Handeln ist angesagt. Sorge dafür, dass du möglichst schnell die Wasserzufuhr (notfalls den Haupthahn) zudrehst, um weitere Folgeschäden zu vermeiden.
Genauso wichtig ist es, den Strom abzustellen (Wasser und Strom mögen sich gar nicht). Wenn möglich, solltest du deinen Hausrat in Sicherheit bringen. Danach kannst du damit beginnen, das Wasser aufzunehmen und zu entfernen. Sind die ausgetretenen Wassermassen zu groß, um sie mit Mopp und Eimer zu bewältigen, rufe die Feuerwehr. Sie ist ausgerüstet, um Räume leer zu pumpen. Auch die Dokumentation ist wichtig: Schäden solltest du durch Handy-Fotos festhalten. Danach ist zu empfehlen, unbedingt die Versicherung zu kontaktieren.
Waschmaschine ausgelaufen: Wer haftet?
Drei Versicherungssparten können betroffen sein: die Hausratversicherung, deine private Haftpflichtversicherung oder die Gebäudeversicherung. Die Hausratversicherung übernimmt Schäden an den eigenen Möbeln. Für Wasserschaden am Gebäude, in dem du als Mieter*in wohnst, kommt die private Haftpflichtversicherung, evtl. zusammen mit der Gebäudeversicherung auf. Bei einem Eigenheim übernimmt die Wohngebäudeversicherung den Schaden.
Ein Wasserschaden durch die eigene Waschmaschine am Inventar Dritter (Nachbar*innen) übernimmt deine private Haftpflichtversicherung. Ist deine eigene Einrichtung durch einen Schaden betroffenen, den eine fremde Waschmaschine verursacht hat, dann ist die private Haftpflichtversicherung der Nachbar*innen (Dritten) anzusprechen.