Patientenverfügung: Was sie unbedingt beachten sollten - vor allem in Corona-Krise
Autor: Redaktion
Franken, Donnerstag, 14. Mai 2020
Mit einer Patientenverfügung sichern Sie ihren Willen, auch wenn sie nicht mehr selbstständig handeln können, ab. InFranken.de hat zusammengefasst, auf was sie dabei, gerade zur Corona-Zeit, unbedingt achten müssen.
Im Leben können immer Situationen eintreten, in denen der Mensch nicht mehr einwilligungsfähig ist und medizinisch behandelt werden muss. Damit dabei trotzdem nach dem Willen des Patienten gehandelt werden kann, empfiehlt es sich ab dem 18. Lebensjahr eine Patientenverfügung zu verfassen.
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Dort können die persönlichen Wünsche, welche medizinische Behandlung gewünscht wird und welche eventuell sogar abgelehnt wird, festgelegt werden. Diese müssen von Ärzten, Bevollmächtigten und Betreuern beachtet werden. Es geht insbesondere um Maßnahmen und Behandlungen, die starke Auswirkungen auf das Leben haben, zum Beispiel unheilbare Krankheiten, ein schwerer Unfall, Demenz oder Wachkoma. Besonders in der Pandemiesituation machen sich viele Menschen Gedanken darum, ob eine Patientenverfügung sinnvoll ist und ob spezifische Anmerkungen zur Behandlung im Falle der Infektion mit "Covid-19" notwendig sind.
Patientenverfügung: Den Angehörigen eine Last abnehmen
Eine Patientenvollmacht ist das wichtigste Vorsorgedokument in Deutschland, wie patientenverfügung.digital berichtet. Auch wenn der Gedanke unangenehm ist, sollte man sich für einen der oben genannten Fälle absichern. Das hilft nicht nur dem Betroffenen selbst, sondern auch den Angehörigen.
Die Angehörigen leiden im Falle einer schweren Erkrankung eines lieben Menschen sehr. Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, müssen sie die wichtigen Entscheidungen treffen, welche medizinische oder pflegerische Behandlung gewünscht wird oder auch abgelehnt wird.
Mit einer Patientenverfügung kann man diese Entscheidung im Vorfeld selbst treffen und den Druck von den Angehörigen nehmen. Dabei gilt: Je konkreter die Patientenverfügung formuliert ist, umso spezifischer kann der Arzt auf die Behandlung eingehen. Allgemeine Aussagen in einer solchen Bestimmung lassen zu viel Interpretationsspielraum und entkräften die Wirksamkeit des Dokuments. Es sollten daher Patientenverfügungen zum Ankreuzen vermieden werden. Ein Arzt oder fachkundiger Berater sollte zur Hilfe und zum Austausch hinzugezogen werden.
Die Formulierung wird am besten in Auseinandersetzung mit der aktuellen Lebenssituation und unter Einbezug möglicher Krankheitsverläufe getroffen. Das empfiehlt das "Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz". Informationen wie eine Patientenverfügung aussehen könnte, finden Sie in dieser Informationsbroschüre vom "BMJV".