Patientenverfügung: Dafür brauchst du sie - wichtige Hinweise vor der Erstellung
Autor: Evelyn Isaak
Deutschland, Dienstag, 07. Februar 2023
Vorsorge durch eine Patientenverfügung ist wichtig. Denn durch Unfall, Krankheit oder Alter kann es uns allen passieren, dass wir nicht mehr in der Lage sind, unsere eigenen Wünsche zu äußern. Was du beim Erstellen einer Patientenverfügung beachten musst.
- Vorsorge: Dafür brauchst du eine Patientenverfügung
- Hinweise vor dem Ausfüllen
- Regelungen
- So kannst du die Verfügung erstellen
- Fazit
Es ist wichtig, für den Notfall vorzusorgen. In Deutschland wird dir beispielsweise über eine Patientenverfügung die Möglichkeit dazu gegeben. Durch eine solche Verfügung gehst du sicher, dass du auch dann, wenn du nicht selbst für dich sprechen kannst, so behandelt wirst, wie du es dir wünschst.
Gründe für eine Patientenverfügung
Wir alle möchten selbst bestimmen, wie wir medizinisch versorgt werden. Immerhin haben alle Bürger*innen in Deutschland das Recht dazu, über sich selbst zu bestimmen. Doch es kann immer passieren, dass du aus verschiedenen Gründen nicht dazu in der Lage bist, deinen Willen selbst auszudrücken oder durchzusetzen. Um dennoch selbstbestimmt handeln zu können, ist es wichtig, eine Patientenverfügung auszufüllen.
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Da die Patientenverfügung dann greift, wenn wir selbst nicht für uns sprechen können, ist es wichtig, sie bei guter Gesundheit auszufüllen. Die Verfügung ermöglicht es dir, bestimmte ärztliche Maßnahmen abzulehnen oder nur in bestimmten Fällen zu erlauben. Nach § 630d BGB ist es keinem Arzt und keiner Ärztin erlaubt, eine Behandlung durchzuführen, der du nicht eingewilligt hast. Hast du nun keine Patientenverfügung ausgefüllt, entscheidet im Notfall ein*e Vertreter*in.
Die Vertretung kann weder durch Ehepartner*innen, noch durch andere nahe Angehörige ohne Weiteres erfolgen. Erlaubt ist die stellvertretende Entscheidung über Gesundheitsangelegenheiten nur in zwei Fällen: Einerseits dann, wenn eine rechtsgeschäftliche Vollmacht vorliegt, und andererseits, wenn die Betreuer*innen gerichtlich bestellt worden sind. Für diese ist es jedoch auch kein Leichtes, über bestimmte Maßnahmen zu entscheiden. Nach § 1901a Absatz 2 BGB sind Vertreter*innen nämlich dazu verpflichtet, nach deinen mutmaßlichen Behandlungswünschen und deinem vermutlichen Willen zu entscheiden. Frühere Aussagen, deine Überzeugungen und Wertvorstellungen müssen hier mit einbezogen werden. Demzufolge ist es wichtig, bereits vorsorglich selbst eine Patientenverfügung auszufüllen. Hier kannst du schriftlich deine Vorstellungen, Glaubenssätze und Werte festgehalten.
Was du vor dem Verfassen bedenken solltest
Jede*r volljährige*r Bürger*in darf eine Patientenverfügung ausfüllen. Sie ist anschließend sowohl für Betreuer*innen, als auch für Bevollmächtigte, Ärzt*innen, Pflegepersonal und Gerichte verbindlich. Gibt es Fälle, die in der Verfügung nicht eindeutig ausgedrückt werden, entscheidet in der Regel ein Gericht als neutrales Instrument.
Bevor du eine Patientenverfügung ausfüllst, ist es sinnvoll, dir zunächst Gedanken zu einigen Fragen rund um das Thema zu machen. Du solltest dir unbedingt ausreichend Zeit nehmen, um dir über deine eigenen Wünsche klar zu werden. In dem Zuge solltest du dir schwierige Fragen wie "Was ist mir im Zusammenhang mit Krankheiten und Leiden wichtig?", "Möchte ich, dass alles medizinisch Mögliche für mich getan wird, oder habe ich Grenzen?" oder "Möchte ich, dass man mich mit technischen Möglichkeiten am Leben erhält?" beantworten. Auch, wenn es sicherlich nicht einfach ist, dich mit Themen rund um Krankheit, Leiden und Sterben auseinanderzusetzen, ist es sinnvoll und notwendig.