Schwerbehinderung - ab wann man als schwerbehindert gilt
Autor: Werner Diefenthal
Deutschland, Freitag, 11. August 2023
Bei bestimmten Behinderungen kannst du einen Schwerbehindertenausweis erhalten. Welche Krankheiten werden in Deutschland als Schwerbehinderung akzeptiert?
- Behindert oder schwerbehindert
- Welche Krankheiten gelten als Schwerbehinderung?
- Was bringt der Ausweis?
Für Menschen mit schweren Behinderungen kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Welche Behinderungen sind dies und was bringt der Ausweis? Woher bekommst du ihn und was musst du sonst noch beachten?
Behindert oder schwerbehindert: der Schwerbehindertenausweis
Manche Menschen sind es von Geburt an, andere werden es durch einen Unfall oder eine Krankheit - Schwerbehindert. Aber ab wann gilt eine Person als schwerbehindert? Das ist im Sozialgesetzbuch IX (§ 2 Abs. 1 SGB IX) der Bundesregierung genau geregelt: "Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können."
Hier wird auch nach der Schwere unterschieden und der Umfang in Grad der Behinderung (GdB) beschrieben. Die Versorgungsmedizin-Verordnung gibt Anhaltspunkte, mit deren Hilfe der GdB festgelegt werden kann. Grundsätzlich gilt: Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert. Bereits ab einem GdB von 30 bis 50 kann jemand unter Umständen eine Gleichstellung erhalten, also von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Das gilt dann, wenn infolge einer Behinderung kein geeigneter Arbeitsplatz erlangt oder behalten werden kann. Im Ausweis können dann zusätzliche Merkzeichen eingetragen werden:
- G – Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt.
- aG – Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber ist außergewöhnlich gehbehindert.
- H – Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber ist hilflos.
- Bl – Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber ist blind. Als blind ist auch der Mensch mit Behinderung anzusehen, dessen Sehschärfe so gering ist, dass er sich in einer ihm nicht vertrauten Umgebung ohne fremde Hilfe nicht zurechtfinden kann.
- Gl – Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber ist gehörlos, weil Taubheit beider Ohren vorliegt oder die Person weist zum einen eine Hörbehinderung mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beidseits und zum anderen eine schwere Sprachstörung bzw. eine schwer verständliche Lautsprache oder einen geringen Wortschatz auf.
- B – Berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson.
- RF – Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber erfüllt die landesrechtlich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und ggf. für den Sozialtarif für Verbindungen im T-Net.
- TBl – Das Merkzeichen erhalten taubblinde Menschen. Das Merkzeichen TBl wird vom Versorgungsamt festgestellt, wenn wegen einer Störung der Hörfunktion ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens ein GdB von 100 anerkannt ist.
Was gilt allgemein als Schwerbehinderung?
Der VDK listet als Schwerbehinderung chronische Krankheiten auf. Diese sind unter anderem:
- Asthma,
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
- Schlaganfall,
- Rheuma,
- Diabetes,
- Multiple Sklerose
- schmerzhafte Rückenleiden
- Krebserkrankungen