Kinderkrankengeld, Krank im Urlaub, AU-Schein: Das sind die größten Irrtümer zur Krankmeldung
Autor: Andreas Hofbauer
Deutschland, Donnerstag, 17. Februar 2022
Um die Krankschreibung ragen sich einige Mythen und Irrtümer: Welche Regeln gelten beispielsweise, wenn das eigene Kind krank ist? Und müssen Vorgesetzte den Krankheitsgrund kennen? Alle Antworten zum Thema findest du in unserem Überblick.
Arbeit und Beruf nehmen eine zentrale Rolle in unserem Leben ein: Durchschnittlich 39,1 Jahre verbringen Deutsche im Schnitt damit. Kein Wunder: Denn so verdienen wir schließlich nicht nur Geld für den Lebensunterhalt, sondern finden auch persönliche Erfüllung. Die Arbeit kann dem Leben einen Sinn geben und dafür sorgen, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst verwirklichen. Das stellte eine Umfrage der Bertelsmann-Stiftung im Jahr 2015 fest.
Es gibt jedoch Fälle, bei denen die Arbeit nicht die höchste Priorität genießt. Insbesondere, wenn es um den persönlichen Gesundheitszustand oder den der Angehörigen geht. In Deutschland gibt es klare Regelungen, wann man in diesen Fällen von der Arbeit befreit werden kann, und welche Ansprüche auf Bezahlung weiterhin gelten. Allerdings sind die Regelungen nicht immer eindeutig formuliert.
Der "Gelbe Schein": Das müssen Arbeitnehmer*innen bei einer Krankmeldung beachten
Die meisten Mythen ranken sich um den sogenannten „gelben Schein“. Der gelbe Schein, auch „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ genannt, dient dazu, Arbeitgebern gegenüber zu belegen, dass man nicht in der Lage gewesen ist, zur Arbeit zu erscheinen, und damit weiter sein Gehalt zu beziehen. Laut „AHS Rechtsanwälte“ ist man allerdings bei einem Arbeitsausfall verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über den Ausfall zu informieren, sowie über die voraussichtliche Dauer der Krankheit.
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In der Regel sollte die Krankmeldung schon im Vorfeld beim Arbeitgeber eingegangen sein, damit sich dieser um eine Vertretung bemühen kann. Auch eine Krankmeldung am selben Tag per Telefon, per E-Mail, SMS, Fax oder persönlich ist möglich. Kommt man der Krankmeldepflicht nicht nach, kann es zu einer Abmahnung und bei mehrmaligem Versäumen auch zu einer Kündigung kommen.
Unterschieden werden müsse laut den Anwälten zwischen der Krankmeldung und der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. „Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigt nur die Krankmeldung und ist etwas anderes als die bloße Information des Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber, dass er krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erscheinen kann“, heißt es seitens der AHS-Rechtsanwälte.
Krankmeldungen werden unbürokratischer: Das gilt jetzt
Wichtig ist, dass ab einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Tage andauert, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am folgenden Arbeitstag vorgelegt werden muss. Ausnahmen müssten im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt werden. Arbeitgebende können gegebenenfalls die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon vor dem Ablauf der drei Tage einfordern. Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz festgehalten und wurde jüngst von mehreren Gerichten bestätigt.
Corona-Schnelltest von CITEST: Den Testsieger der Stiftung Warentest bei Amazon ansehenKrankmeldungen sollen jetzt aber deutlich unbürokratischer werden, als noch in der Vergangenheit. Grund dafür ist eine Regelung, auf die sich die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) sowie der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) geeinigt haben, und die seit 1. Januar 2022 in Kraft ist. Demnach müssen bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr wie früher jeweils ein Durchschlag an die Krankenkassen, den Arbeitgeber und für die persönlichen Unterlagen weitergeleitet und abgeheftet werden. Stattdessen wird die Krankenkasse direkt vom Arzt über den Arbeitsausfall digital informiert. Beginnend mit Juli 2022 müssen die Arbeitnehmenden dann auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr zum Arbeitgebenden bringen. Die Krankenkasse wird dann alle notwendigen Informationen für Arbeitgebende bereitstellen.