Früherer Facharzttermin gegen Geld: Ist das erlaubt?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Samstag, 26. Oktober 2024
Musst du Extra-Geld für einen schnelleren Termin beim Facharzt bezahlen? Das Landgericht Düsseldorf hat in dieser Frage entschieden und weist Mediziner in die Schranken.
- 150 Euro für einen schnelleren Termin beim Augenarzt?
- Fachärzte dürfen keine Zusatzkosten erheben
- Gesetzlich Versicherte müssen kein zweites Mal zahlen
- Tipps für einen schnelleren Facharzttermin
Termine beim Facharzt sind rar. Oft können Monate vergehen bis zum Praxisbesuch. Gesetzlich Versicherte kennen das, privat Versicherte eher nicht. Was, wenn der Arzt dann einen früheren Termin anbietet – allerdings nur gegen Geld? Das Landgericht Düsseldorf hat dazu ein klares Urteil gefällt.
150 Euro für einen schnelleren Termin beim Augenarzt?
Konkret ging es um einen Augenarzt, der über ein Online-Buchungsportal bei gesetzlich Versicherten abkassierte, wenn sie einen Selbstzahlertermin akzeptierten. Stolze 150 Euro sollte der Kassenpatient für einen früheren Augenarztbesuch zahlen.
Die Ehefrau hatte für ihren Mann einen Termin über das Buchungsportal Jameda bei einem Solinger Augenarzt gebucht. Der Termin sollte zusätzlich 150 Euro kosten, obwohl er innerhalb der Sprechstundenzeit für gesetzlich Versicherte lag und es sich um eine Kassenleistung handelte, nicht um eine selbst zu zahlende Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Zum Termin für die augenärztliche Untersuchung sollte der Patient das Geld mitbringen oder mehrere Monate warten.
Darüber informierte eine Praxismitarbeiterin die Frau nach der Onlinebuchung telefonisch. Die Ehefrau, privat versichert, hätte ohne Weiteres über Jameda einen zeitnahen Termin erhalten. Letztendlich sagte die Frau den Termin für ihren Mann ab, der die Verbraucherzentrale NRW informierte. Die mahnte den Augenarzt ab. Weil der Mediziner keine Unterlassungserklärung unterzeichnete, landete der Fall vor dem Landgericht (LG) Düsseldorf.
Fachärzte dürfen keine Zusatzkosten erheben
Das LG entschied: Der Augenarzt hat es künftig zu unterlassen, solche Termine anzubieten. Das Gericht untersagte dem Arzt außerdem, gesetzlich Versicherten über das Buchungsportal Selbstzahlertermine für Notfälle zu offerieren.
Entscheidender Teil der Begründung: Der Termin gegen Aufpreis hätte innerhalb der Sprechstundenzeit stattgefunden, die für gesetzlich Versicherte vorgesehen ist (Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 26.6.2024, Az.: 34 O 107/22). Das Gericht verwies in seinem Urteil auf die geltende Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte.