Elektronische Krankschreibung: Warum der "gelbe Schein" trotzdem vorerst wichtig bleibt
Autor: Antonia Kriegsmann, Lea Mitulla
Deutschland, Sonntag, 15. Januar 2023
Der "gelbe Schein" soll bald Geschichte sein. Ab 2023 wird stattdessen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Pflicht. Aber ganz verschwinden wird die Krankmeldung in Papierform wohl trotzdem nicht.
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 1. Januar 2023
- Das muss künftig bei der Krankmeldung beachtet werden
- Rechtliche Fragen sind noch offen: So sichern sich Arbeitnehmer ab
Wer krank ist und nicht arbeiten kann, hat bislang von seinem Arzt einen "gelben Schein" bekommen. Bei Arbeitgeber und Krankenkasse musste man diesen dann als Bescheinigung für die Arbeitsunfähigkeit vorweisen. Ab Januar 2023 entfällt die nervige Pflicht endlich. Bis zum Jahreswechsel läuft noch die Pilotphase für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Die soll den Vorgang des Krankmeldens für Ärztinnen und Ärzte, Arbeitgeber und Arbeitnehmende einfacher machen. Aktuell gibt es allerdings erst einmal einen Mehraufwand.
Elektronische Krankmeldung: Was ändert sich ab 2023 für Arbeitnehmer?
Eigentlich sollte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon früher digital werden. Seit Oktober 2021 können Vertrags- und Zahnärzte die AU-Daten elektronisch an die Krankenkassen senden. Seit Januar 2022 können Arbeitgeber und Steuerberater die Daten der Arbeitsunfähigkeiten bei den Krankenkassen erfragen. Ende Juni 2022 sollte die Pilotphase dann enden. Das klappte so jedoch nicht, da nicht alle Praxen für das eAU-Verfahren ausgestattet sind. Es fehlte teilweise die technische Infrastruktur. Die Pilotphase der eAU ist daher bis Ende Dezember 2022 verlängert worden.
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Einige Arztpraxen arbeiten derzeit sogar doppelt, wenn sie eine Krankmeldung ausstellen. Das heißt: Sie übermitteln die Daten elektronisch an die Krankenkassen, müssen aber trotzdem den "gelben Schein" in dreifacher Ausführung ausstellen. Zum 1. Januar 2023 ist damit Schluss. Ab dann müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch keine Bescheinigung mehr an die Krankenkasse oder den Arbeitgeber schicken.
Nervige Pflicht entfällt ab 2023 - aber was gilt zwischen den Jahren?
Aber natürlich musst du weiterhin deinen Arbeitgeber informieren, wenn du wegen Krankheit ausfällst. Es entfällt nur die Pflicht, den Nachweis dafür in Papierform vorzulegen. Viele Firmen akzeptieren bereits ein gescanntes Dokument, die neue Regel gilt also eher für Unternehmen, die noch den Einwurf per Post verlangen. Ab wann du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzeigen musst, kann je nach Arbeitsvertrag unterschiedlich sein. Meistens muss die Krankmeldung spätestens ab dem dritten oder vierten Tag eingegangen sein, einige Betriebe fordern jedoch schon ab dem ersten Tag einen ärztlichen Nachweis.
So oder so liegt diese Pflicht ab 2023 nicht mehr bei den Arbeitnehmenden. Wenn du krankgeschrieben bist, solltest du deine Vorgesetzten darüber informieren, wie lange du ausfällst. Das kann zum Beispiel telefonisch oder per E-Mail geschehen. Die tatsächliche Krankmeldung kann der Arbeitgeber dann bei der Krankenkasse anfragen.
Wenn du noch im Dezember 2022 bei deinem Arzt einen "gelben Schein" erhältst, solltest du diesen eigenständig an Arbeitgeber und Krankenkasse schicken. Frage im Zweifelsfall direkt bei deiner Praxis nach, wie sie es handhaben. Auch ab dem 1. Januar kann es in einigen Praxen noch Startschwierigkeiten geben. Daher: lieber nachfragen und um einen schriftlichen Ausdruck bitten. Rechtlich bist du damit auf der sicheren Seite.