Bußgeld droht: Hecke schneiden ab 1. März verboten
Autor: Redaktion
Deutschland, Freitag, 27. Februar 2026
Ab dem 1. März ist es in Deutschland für mehrere Monate verboten, Hecken, Sträucher und Bäume radikal zurückzuschneiden. Bei einem Verstoß drohen hohe Bußgelder.
Wenn der Winter langsam dem Frühling weicht, wird es Zeit für die ersten Arbeiten im Garten. Doch Vorsicht: Auch im eigenen Garten ist nicht alles erlaubt. Vielmehr müssen Gartenbesitzer mitunter mit hohen Bußgeldern rechnen, wenn sie gegen gesetzliche Vorgaben und Schonzeit verstoßen.
Eine solche Schonzeit greift laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) jährlich ab dem 1. März und endet erst am 30. September. In diesem Zeitraum dürfen deutschlandweit Hecken und Bäume nicht radikal zurückgeschnitten werden, um darin lebende oder brütende Vögel, Schmetterlinge oder Insekten nicht zu gefährden. Das Landratsamt im unterfränkischen Kitzingen erklärt etwa dazu: "Das zeitlich beschränkte Schneideverbot dient dem allgemeinen Schutz aller Arten, außerdem soll das Blütenangebot für Insekten während des Sommerhalbjahres erweitert, brütende Vogelarten geschützt sowie Gehölze als Brutplatz in der Saison erhalten werden."
Heckeschneiden zwischen März und September: Was ist verboten und was erlaubt?
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt, dass das grundlose Schneiden von Hecken, Bäumen und Sträuchern ab dem 1. März verboten ist, da diese Gewächse Lebensraum für Wildtiere und Pflanzen bieten. Ihr Lebensraum darf nicht zerstört werden. Wer also größere Pflege- oder Umgestaltungsmaßnahmen an Hecken und Gehölzbeständen plant, muss diese noch im Februar durchführen - oder bis Oktober warten.
Wörtlich heißt es in Satz 5 Nummer 2 des Paragrafen: "Es ist verboten (...), Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen". Grundsätzlich verboten in diesem Zeitraum ist das "Auf-den-Stock-Setzen" (Rückschnitt bis auf wenige Triebe oder bei Hecken auf etwa 30 Zentimeter) oder das komplette Beseitigen von Hecken, Bäumen und Sträuchern. Sollten Vögel in einem Baum oder Strauch nisten, darf übrigens zu keiner Zeit ein Hecken- oder Baumschnitt vorgenommen werden. Besitzer sind verpflichtet, darauf zu achten.
Befinden sich keine Nester mit Eiern oder Jungvögeln in der Hecke, ist ein sogenannter Formschnitt zwischen März und September ausdrücklich erlaubt. Grundsätzlich darf man Hecken auch immer schneiden, wenn es um die Sicherheit an öffentlichen Wegen oder um die Pflege von Gewässern geht.
Hecke unerlaubt schneiden: Hohe Bußgelder möglich
Ausnahmen sind außerdem besondere Gründe: Gartenbesitzer dürfen Bäume fällen, auch zwischen März und Oktober, wenn die kommunale Baumsatzung es gestattet. Kranke Gehölze dürfen immer entfernt werden. Die wild wuchernde Hecke etwas zurückzuschneiden, ist also auch im Frühling und Sommer erlaubt. Aber Vorsicht: Man sollte immer nach Nistplätzen Ausschau halten. Wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, muss man hingegen tätig werden. Ist ein Baum nach einem Unwetter umgefallen oder droht er, auf den Gehweg zu stürzen, muss das Gehölz entfernt werden.
Verstöße gegen den gesetzlich geregelten Heckenschutz gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld bestraft werden, teilt etwa das Landratsamt Bamberg mit. Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe nicht. Wie hoch diese ausfällt, ist allerdings verschieden und hängt sowohl vom Bundesland als auch von der Länge des Rückschnitts ab.