Arbeit im Garten zur falschen Zeit: Bis zu 100.000 Euro Strafe?
Autor: Jens Többen, Redaktion
Deutschland, Donnerstag, 23. Mai 2024
Verstöße im eigenen Garten können teuer werden: Von Lärmbelästigung bis Baumfällen - Erfahre, wann Bußgelder drohen und wie du sie vermeidest.
Gartenarbeit kann teuer werden, wenn bestimmte Regeln nicht eingehalten werden. Grillen kann bei Belästigung Dritter zu Klagen führen. Lärmbelästigung durch Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen kann bis zu 50.000 Euro Strafe kosten.
Die Nutzung nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel kann bis zu 50.000 Euro Strafe nach sich ziehen. Das unerlaubte Fällen von Bäumen ist ebenfalls teuer: bis zu 50.000 Euro können hier fällig werden. Unzulässige Entsorgung von Gartenabfällen kann bis zu 2.500 Euro kosten. Besonders teuer kann das Schneiden deiner Hecke werden, wenn du bestimmte Regelungen nicht einhältst.
Strafen bei Grillpartys: Warum du sogar verklagt werden kannst
Tatsächlich sind die Bußgelder für so manches Vergehen im Garten etwas verwunderlich. Es gilt zwar eigentlich die Regel: "Dein Garten, deine Regeln", aber in der Realität wird das eigene Nutzungsrecht dann doch davon eingeschränkt, ob man Dritte oder die Umwelt mit seinen Aktionen belastet. Beispielsweise sind Grillpartys gar nicht so selbstverständlich, wie sie sich anhören. Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung für das Grillen, das Thema landete laut t-online.de allerdings schon mehrfach vor Gericht.
Als Grund für eine Belästigung Dritter kann beispielsweise der Rauch genannt werden, der beim Grillen oder einem Feuer entstehen kann. Dort sollte man sich im Falle eines Gemeinschaftsgartens am besten an der Hausordnung orientieren. Ein Feuer ohne Feuerschale oder Feuerkorb ist ebenfalls nicht gestattet und muss vorher genehmigt werden.
Hier unterscheiden sich die genauen Vorgaben auf kommunaler Ebene.
An Feiertagen Rasen mähen - bis zu 50.000 Euro wegen Lärmbelästigung
Als klar ordnungswidrig gilt auch die Lärmbelästigung. Allgemein kann ein Verstoß gegen die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht von 22 Uhr bis 6 Uhr laut bußgeldkatalog.org bis zu 5000 Euro kosten. Zu Lärmverursachern gehört natürlich auch der Rasenmäher. Doch die Strafe für das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen fällt exorbitant höher aus: Bei einem Vergehen können 50.000 Euro Strafe fällig werden. Auch die Verwendung anderer maschineller Lärmerzeuger wie Laubbläsern kann eine solche Strafe nach sich ziehen.
Zu guter Letzt ist es nicht gestattet, der Umwelt im eigenen Garten zu schaden. Das fängt bei der Nutzung bestimmter Pflanzenschutzmittel an, die durch chemische Stoffe das Grundwasser verschmutzen könnten.