Strafe für Osterschmuck: Bei dieser Dekoration droht ein hohes Bußgeld
Autor: Lena Büttner, Alexander Kroh
Deutschland, Freitag, 18. April 2025
Ostern steht vor der Tür, da darf die passende Dekoration natürlich nicht fehlen. Doch Vorsicht: Ein bestimmter Osterschmuck könnte ganz schön teuer werden.
Eine beliebte Osterdekoration sind Palmkätzchen - in Bayern auch Weidenkätzchen genannt. Dabei handelt es sich um eine Pflanzenart in der Gattung der Weiden. Überlieferungen zufolge sollen Menschen früher Jesus bei seinem Einzug nach Jerusalem mit Palmzweigen verehrt haben. Hierzulande verwendet man statt Palmen einfach Palmkätzchen.
Doch du solltest diese beliebte Pflanze nicht einfach pflücken oder abschneiden, sonst musst du möglicherweise mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.
Palmkätzchen als Osterdekoration: Auf keinen Fall einfach abschneiden
Palmkätzchen blühen bereits sehr früh im Jahr und stellen deshalb eine wichtige Nahrungsquelle für Bienen und andere Insekten dar. Bei optimalen Bedingungen könnten Bienen bis zu 70 Prozent der gesamten Jahres-Pollen-Menge von den Weiden sammeln, heißt es vonseiten der Bayern1-Pflanzenexpertin Karin Greiner. Nur wenn Bienen genügend Weiden finden, entwickeln sich die Völker bis zur Obstbaumblüte gut. Das bedeute, dass die Weidenkätzchen auch für den Obstertrag verantwortlich seien. Weil die Pflanze so wichtig für Bienen ist, steht sie unter Naturschutz.
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, "wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten". Hierbei gibt es eine Ausnahme: Jeder dürfe wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen. Allerdings legt das Gesetz auch fest, dass es verboten ist, "Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen".
Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) §39 verboten, Zweige mit Palmkätzchen abzuschneiden - egal, ob diese im eigenen Garten oder in freier Wildbahn wachsen. Diese Zeitspanne gilt als Schonzeit für den Baum-, Hecken- und Strauchschnitt generell, um Vögel und andere Tiere während der Brutzeit zu schützen.
Hohe Strafen drohen bei Verstoß gegen Weidekätzchen-Verbot
In dem angegebenen Zeitraum ist das Pflücken von Weidenkätzchen untersagt. Bei Zuwiderhandlung droht ein erhebliches Bußgeld, das im Bundesnaturschutzgesetz verankert ist: "Die Ordnungswidrigkeit kann [...] mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden." Der Bußgeldkatalog sieht für das Schneiden von Hecken in Naturschutzgebieten bei Flächen bis zu zehn Metern, je nach Bundesland, Strafen von bis zu 2500 Euro vor.
Wer zu Ostern dennoch Palmkätzchen genießen möchte, kann diese im Blumenladen oder in der Gärtnerei erwerben oder selbst anpflanzen. Übrigens: Nicht nur Bienen, sondern auch zahlreiche andere Insekten profitieren von den Palmkätzchen, darunter Raupen von über 30 Schmetterlingsarten, Käfer und Blattwespen. Der Schutz der Palmkätzchen ist daher nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung des Ökosystems und der Artenvielfalt.