Schüler sind beim Rauchen außerhalb der Schule nicht unfallversichert
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Montag, 24. April 2023
Wohin mit rauchenden Schüler*innen? In den Schulen oder auf den Pausenhöfen dürfen sie jedenfalls ihrer Lust nicht frönen, aber sie einfach auf den Straßen oder im Park gewähren zu lassen, hat ebenfalls Konsequenzen.
- Das Raucher-Thema gibt es an vielen Schulen
- Stadtpark ist kein erweiterter Schulhof
- Was macht die Unfallversicherung?
- Urteil ist realitätsnah und praxisgerecht
Für manche ist es der Duft der großen Freiheit. Andere haben Angst um ihre Gesundheit, wenn Rauchende in der Nähe sind. Aus Schulen und Pausenhöfen wurden sie inzwischen verbannt. Dort darf nicht mehr geraucht werden, aber was ist mit Umfeld? Ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) lässt aufhorchen.
Das Raucher-Thema gibt es an vielen Schulen
In der Provinz gab es Streit: Nach Protesten der Anwohnenden musste am Berufskolleg der NRW-Stadt Kempen im Kreis Viersen die "Raucherecke" dichtmachen. Zu oft gab es Beschwerden der Anwohner*innen, darüber berichtet die Westdeutsche Zeitung.
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Das war die Idee: Die Kreisverwaltung wollte Teile des Schulhofs am Rhein-Maas-Berufskolleg vom offiziellen Schulgebäude abtrennen, um volljährigen Schüler*innen und Lehrkräften das Rauchen zu ermöglichen. Dadurch sollten durch Zigaretten verdreckte Straßen und Wege zukünftig der Vergangenheit angehören. Aber das ging schief, weil die Anwohnenden nicht mitzogen. Die bayerischen Schulen haben gute Erfahrungen mit dem Rauchverbot gemacht. Ihnen nützt, dass die Zahl der rauchenden Jugendlichen seit Jahren rückläufig ist. "Nicht nur räumlich gesehen ist das Rauchen an vielen Schulen mittlerweile jedoch eine Randerscheinung", schreibt die Augsburger Allgemeine.
An der Bebo-Wager-Berufsschule in Augsburg ist das noch nicht der Fall. Morgens vor Unterrichtsbeginn stehen viele junge Erwachsene auf dem Bürgersteig und rauchen, bevor sie das Schulgelände betreten. Die Verdrängung der Raucher*innen außerhalb des Schulbetriebs kann jedoch ein Problem sein, wie jetzt eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel zum Unfallschutz von Schülern*innen zeigt.
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Der zweite Senat des BSG musste entscheiden, was mit einem rauchenden Schüler passiert, der sich außerhalb des Schulgeländes aufhielt und dem ein Ast auf den Kopf prallte (Urteil vom 28.06.2022, Az.: B 2 U 20/20 R). Klare Ansage des Gerichts: Rauchende Schüler*innen außerhalb des Schulgeländes sind nicht unfallversichert. Der Verantwortungs- und Einflussbereich der Schule endet am Schultor.
Und das war der Fall: Ein Schüler, der in der Schulpause den an die Schule angrenzenden Stadtpark zum Rauchen aufsucht, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der volljährige Kläger hielt sich in der Pause mit zwei Mitschülern im Stadtpark auf und rauchte Zigaretten. An diesem Tag herrschte Unwetter mit Sturm und Schneefall. Während des Aufenthalts fiel ihm ein Ast auf Kopf und Körper. Dadurch erlitt der Schüler ein schweres Schädel-Hirn-Trauma.