Wie darf mein minderjähriges Kind sein Taschengeld in den Ferien aufbessern?
Autor: Evelyn Isaak
Deutschland, Freitag, 08. Sept. 2023
Dein minderjähriges Kind kann sein Taschengeld in den Ferien aufbessern. Was sind die gesetzlichen Regelungen für Ferienjobs und wie können Jugendliche legal Geld verdienen?
- Gesetzliche Regelungen für Ferienjobs: Altersgrenzen und Arbeitszeiten
- Regelungen für Jugendliche
- Babysitten als beliebter Ferienjob
- Möglichkeiten zur Aufbesserung des Taschengeldes
- Versicherung, Steuern und Bezahlung
- Fazit: Ferienarbeit in Maßen
Jedes Kind fragt ab einem bestimmten Alter nach Taschengeld. Das Taschengeld erhöht sich in der Regel mit dem Älterwerden deines Kindes. Dennoch kann es sein, dass deine finanzielle Lage kein hohes Taschengeld ermöglicht oder dein Kind für seine Wünsche gerne etwas mehr Geld hätte. Insbesondere in den Ferien kann dein Kind die zusätzliche Zeit nutzen, um sein Taschengeld aufzubessern. Es gibt für dein minderjähriges Kind verschiedene Möglichkeiten. Wichtig ist dabei immer, die gesetzlichen Regelungen im Blick zu behalten.
Gesetzliche Regelungen für Ferienjobs: Altersgrenzen und Arbeitszeiten für Kinder unter 13
In Deutschland wird im Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) festgehalten, ab welchem Alter Kinder sich etwas dazuverdienen dürfen. Grundsätzlich darf niemand, der jünger als 13 Jahre alt ist, in Deutschland arbeiten. Ist dein Kind bereits älter als 13 Jahre, darf es leichten Arbeiten nachgehen. Dazu gehören beispielsweise, mit Hunden Gassi zu gehen oder Zeitungen auszutragen. Die Arbeitszeit ist ebenfalls fest geregelt. Die Kinder dürfen mit einem Alter von 13 bis 15 Jahren nur zwischen 08:00 und 18:00 Uhr arbeiten. Zudem benötigen sie die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Pro Tag darf die Arbeitszeit nicht mehr als zwei Stunden betragen. Dies gilt sowohl in den Ferien als auch in der Schulzeit. Eine Ausnahme stellen landwirtschaftliche Familienbetriebe dar. Hier darf die Arbeitszeit täglich nicht mehr als drei Stunden betragen.
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In § 6 des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einige Ausnahmen formuliert. Diese machen es Kindern unter 13 Jahren möglich, dennoch unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten zu dürfen. Kinder, die älter als 3 Jahre alt sind, dürfen unter diesen Voraussetzungen leichter Arbeit, beispielsweise als Model oder im Film, nachgehen:
- Der Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin muss bei einer Aufsichtsbehörde einen entsprechenden Antrag stellen.
- Du als Elternteil musst der Arbeit zustimmen und immer oder zumindest meistens anwesend sein.
- Ein Arzt oder eine Ärztin muss prüfen und bescheinigen, dass die Arbeit für dein Kind nicht gesundheitsschädlich ist.
- Die Schule muss schriftlich bestätigen, dass die Arbeit das Kind vermutlich nicht einschränken wird.
- Auch das Jugendamt muss überprüfen, dass die Arbeit für das Kind in Ordnung ist. Zudem müssen die Regelungen zur Zeitspanne eingehalten werden. Bei Theaterproben gilt, dass ein Kind von über 6 Jahren nur bis zu 4 Stunden täglich zwischen 10:00 und 23:00 Uhr arbeiten darf. Bei Film- und Fotoaufnahmen, Musikaufführungen und Werbeveranstaltungen gilt: Kinder zwischen 3 und 6 Jahren dürfen im Zeitraum zwischen 08:00 und 17:00 Uhr maximal 2 Stunden am Tag arbeiten. Für Kinder über 6 Jahren gilt eine maximale Arbeitszeit von 3 Stunden am Tag. Diese muss zwischen 08:00 und 22:00 Uhr liegen.
Altersgrenzen und Arbeitszeiten für Jugendliche
Ist dein Kind bereits 15 Jahre alt, darf es in den Ferien bis zu vier Wochen in Vollzeit arbeiten. Damit sind ca. 35 bis 40 Stunden in der Woche gemeint. Auch in diesem Alter sollten die Jobs leicht sein. Allerdings darf dein Kind ab einem Alter von 15 Jahren bereits in einem Gewerbe arbeiten, beispielsweise bei einem Bäcker oder in einem Blumenladen. Die Arbeitszeit von 8 Stunden täglich muss zwischen 06:00 und 20:00 Uhr liegen. Hat das Kind bereits 4,5 Stunden gearbeitet, steht ihm gesetzlich eine Pause von 30 Minuten zu. Bei mehr als 6 Stunden Arbeit steht deinem Kind eine einstündige Pause zu. Für einige Branchen gibt es Ausnahmeregelungen. So dürfen Jugendliche ab 16 Jahren in Bäckereien schon um 04:00 Uhr morgens mit der Arbeit beginnen und in der Gastronomie bis 22:00 Uhr arbeiten. Erst ab einem Alter von 18 Jahren ist es deinem Kind erlaubt, nachts oder im Akkord zu arbeiten. So kann dein Kind erst ab dem Alter beispielsweise in einer Disco, in einem Freizeitpark oder auf einem Jahrmarkt arbeiten.
Grundlegend ist es für Jugendliche ab 15 Jahren verboten, mehr als 40 Stunden die Woche zu arbeiten. Zudem sollte die Arbeit leicht sein. Jobs, die gefährlich oder gesundheitsschädigend sind, sind tabu. Darunter fallen beispielsweise Arbeiten, bei denen die Jugendlichen starkem Lärm, außergewöhnlicher Hitze oder Kälte, gefährlichen Arbeitsstoffen oder Strahlung ausgesetzt sind. Zuletzt dürfen Jugendliche keine Akkordarbeit und andere Arbeit, die tempoabhängig ist, durchführen.