Heiraten und Recht: Wichtige Informationen zum Eherecht für angehende Eheleute
Autor: Werner Diefenthal
Deutschland, Sonntag, 28. April 2024
Wer heiratet, denkt oft nicht an die rechtlichen Auswirkungen. Dies wird im Eherecht geregelt. Doch dieses hat sich über die Jahre stark verändert und wird laufend angepasst.
- Eherecht – was genau ist das?
- Eherecht heute - das hat sich verändert
- Geld und Gut: Die Rechte im Einzelnen
- Was passiert, wenn der Partner nicht mehr entscheiden kann?
Wer heiratet, denkt oft nicht über mögliche rechtliche Änderungen nach. Doch diese sind mitunter sehr umfangreich und berühren vor allem finanzielle Aspekte, aber auch soziale Komponenten. Was sich alles ändert, wenn man heiratet, und worauf du achten solltest.
Das Eherecht – eine kurze Einführung
Wie fast alle Bereiche, so ist auch die Ehe rechtlich verankert. Auch im Grundgesetz ist die Ehe besonders erwähnt. In Artikel 6 Absatz 1 heißt es: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung." Auch in den weiteren Absätzen werden rechtliche Normen für die Ehe und die Familie definiert, diese betreffen vor allem die Kinder und deren Erziehung.
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Das Eherecht bis in die 1980er-Jahre unterscheidet sich sehr stark von dem heutigen. So durften bis 1977 Frauen nur dann arbeiten, solange sie die Familie nicht vernachlässigten. Ein dehnbarer Begriff. Bis dahin galt die sogenannte "Hausfrauenehe". Das BGB von 1900 legte fest, dass die Ehefrau "berechtigt und verpflichtet (ist), das gemeinschaftliche Hauswesen zu leiten". Die Ausübung eines Berufes musste vom Ehemann erlaubt werden, der Staat stellte verheiratete Frauen nicht ein. Lehrerinnen mussten ledig sein bzw. wurden bei einer Hochzeit entlassen. Auch ein eigenes Konto konnte ohne die Erlaubnis des Ehegatten nicht eröffnet werden.
Im Zuge der Gleichberechtigung wurden diese zum Teil archaisch anmutenden Passagen aus den Gesetzen entfernt. Dennoch gibt es auch jetzt noch Regeln, die für eine Ehe gelten, doch sind diese heutzutage auf die Gleichstellung ausgerichtet.
Eherecht heute - das hat sich verändert
Wer heiratet, wählt damit eine verbindliche, rechtlich abgesicherte Form des Zusammenlebens. Dafür wurden im Eherecht Rahmenbedingungen geschaffen. So wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen (§ 1353 BGB). Mit der Schließung der Ehe verpflichten sich die Eheleute zur ehelichen Lebensgemeinschaft und tragen füreinander Verantwortung. Doch nicht alle Ehen können geschlossen werden. So darf eine Ehe nicht geschlossen werden, wenn
- eine der beiden Personen bereits verheiratet ist
- eine der beiden Personen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft mit einem anderen Partner lebt
- die Personen geradlinig miteinander verwandt sind (Eltern–Kind, Geschwister untereinander)