Die wichtigsten Versicherungen für junge Familien
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Freitag, 26. Januar 2024
Der Nachwuchs ist da, die Familie freut sich. Jetzt gibt es viele praktische Dinge zu regeln. Dazu gehört die Frage, welche Änderungen du bei den Versicherungen vornehmen musst. Das ist keineswegs banal, schließlich geht es darum, vorzubeugen.
- Als Erstes angehen: die Krankenversicherung für den Nachwuchs
- Die Unterscheidung ist wichtig: privat oder gesetzlich krankenversichert
- Sinnvoller Schutz für Kinder ist die Privathaftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung sind sinnvoll
- Spezielle Versicherungen für Kinder
Welche Versicherungen brauchen Familien mit Kindern? Diese Frage ist nicht ganz leicht zu beantworten. Fragst du die Versicherungswirtschaft, dann kommen die schnell auf zehn oder mehr Policen, die du abschließen sollst. In Wirklichkeit sind es aber nur vier, die wirklich sinnvoll sind. Wir sagen dir, welche das sind.
Als Erstes angehen: die Krankenversicherung für den Nachwuchs
Die wichtigste Versicherung, um die du dich sofort kümmern musst, wenn der Nachwuchs da ist, ist die Krankenversicherung. Ist die Registrierung des Kindes nicht bereits im Krankenhaus erfolgt, musst du es melden, und zwar innerhalb einer Woche bei deinem zuständigen Standesamt. Du bekommst dann vier beglaubigte Geburtsurkunden. Diese sind zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes, des Kindergeldes, Elterngeldes und für religiöse Zwecke. Weitere beglaubigte Kopien beim Standesamt sind möglich, allerdings mit Kosten verbunden.
Das Standesamt benötigt zum Eintrag ins Geburtenregister bei verheirateten Paaren die ärztliche Bescheinigung bzw. das Dokument der Hebamme über die Geburt, den gültigen Personalausweise der Mutter und des Vaters und die Heiratsurkunde. Bei unverheirateten Paaren wird der Personalausweis der Mutter und des Vaters benötigt, die Geburtsurkunde beider Elternteile, falls bereits durchgeführt, die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgerechtserklärung.
Aber sind Neugeborene nicht automatisch krankenversichert in der sogenannten Familienversicherung der Krankenkassen? Nein – innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt solltest du dein Kind bei der Krankenkasse anzeigen. So sorgst du dafür, dass die gesetzliche Versicherungspflicht umgesetzt wird. Die Krankenversicherung für das Neugeborene wirkt mit der Anmeldung rückwirkend bis zur Geburt. Es empfiehlt sich zunächst, dass du deine Krankenkasse telefonisch informierst, diese schickt dann ein Formular (hier ein Beispiel der Versicherung "Barmer") oder du kannst es sofort downloaden. Die Geburtsurkunde dient der Krankenkasse als Nachweis über die Geburt. Für das Kind erhalten die Eltern nach ca. zwei Wochen eine eigene Versicherungskarte.
Die Unterscheidung ist wichtig: privat oder gesetzlich krankenversichert
Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, kommt das Kind automatisch in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Sind sie in unterschiedlichen Assekuranzen, müssen die Versicherten entscheiden, welche es für das Kind sein soll. In der Regel sind deine Kinder also in der Familienversicherung kostenlos mitversichert, bis sie ihre erste Ausbildung beendet haben. Dabei liegt die Altersgrenze bei 25 Jahren. Studiert dein Kind, kann es danach eine studentische Krankenversicherung abschließen. Die ist relativ preisgünstig. Die Familienversicherung gilt nicht nur für leibliche Kinder. Als Kinder gelten auch Pflege- und Adoptivkinder. Ebenfalls mitversichert können Stief- oder Enkelkinder sein, wenn du für den Unterhalt aufkommst. Sollte dein Kind regelmäßig mehr als 485 Euro (Stand: 2024) monatlich (bei einem Minijob: 520 Euro) verdienen, endet die kostenlose Familienversicherung vorzeitig.
Komplett anders ist die Situation, wenn beide Elternteile in einer privaten Krankenversicherung (PKV) sind. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist für das Kind in diesem Fall nicht möglich. Das Neugeborene wird privat versichert. Das hat allerdings einen großen Nachteil: In einer privaten Krankenversicherung ist die Mitgliedschaft von Kindern nicht kostenlos. Du musst für jedes Kind einen eigenen Versicherungsbeitrag zahlen. In der PKV gibt es für Kinder spezielle Tarife, die vom Preisniveau deutlich unter den Standardtarifen für Erwachsene liegen. Die WirtschaftsWoche hat ermittelt, dass ab einem Betrag von rund 100 pro Monat der Krankenversicherungsschutz möglich ist. Die Höhe der zu zahlenden monatlichen Beiträge variiert zwischen den Versicherungsanbietern und ist abhängig vom ausgewählten Tarif.