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Die U-Untersuchungen: Was bei den Terminen untersucht wird


Autor: Evelyn Isaak

Deutschland, Montag, 29. Januar 2024

Für Kinder finden regelmäßig die sogenannten U-Untersuchungen statt. Was der Arzt oder die Ärztin bei welchem Termin untersucht, haben wir zusammengefasst.
Je nach Alter des Kindes liegt der Fokus bei den U-Untersuchungen auf anderen Dingen.


Dein Kind muss bis zum 6. Lebensjahr regelmäßig für die U-Untersuchungen beim Arzt erscheinen. Jede der Untersuchungen sollte dabei in einem bestimmten Zeitraum wahrgenommen werden.

Doch wofür sind die U-Untersuchungen überhaupt gut? Was untersucht der Arzt oder die Ärztin bei den U-Untersuchungen? Fallen für dich Kosten an?

Zweck der U-Untersuchungen und was du dabei haben musst

Bei den U-Untersuchungen wird dein Kind bis zu seinem 6. Lebensjahr regelmäßig von der U1 bis zur U9 untersucht. Dabei sollen mögliche Gesundheitsstörungen oder Auffälligkeiten in der Entwicklung möglichst früh erkannt werden. Anschließend kann das Kind gezielt unterstützt oder gefördert werden. Weiter können beispielsweise bei angeborenen Störungen schwerwiegendere Folgen oft verhindert werden, wenn sie schnell erkannt werden. Die Früherkennung ist also einerseits eine Chance für das Kind, andererseits nehmen sie dir als Elternteil sicher auch einiges an Sorgen.

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Grundsätzlich kosten die U-Untersuchungen dich nichts, sofern du die angegebenen Zeitspannen einhältst. Bringst du dein Kind allerdings zu spät zu der Untersuchung, kann es sein, dass du die Kosten übernehmen musst. In einem solchen Fall solltest du unbedingt bei deiner Krankenkasse nachfragen.

Nach der Geburt deines Kindes erhältst du ein Untersuchungsheft, das auch Gelbes Heft genannt wird. Dieses Gelbe Untersuchungsheft solltest du zu jedem Untersuchungstermin mitnehmen, denn hier werden die Untersuchungsergebnisse notiert. Außerdem solltest du die Krankenversicherungskarte deines Kindes sowie den Impfausweis dabei haben. Vereinbare den Termin für die U-Untersuchung jedes Mal mit der ärztlichen Praxis, die du für dein Kind ausgesucht hast.

Die U-Untersuchungen im Überblick: Das wird untersucht

Für jeden der Untersuchungstermine sind bestimmte Zeiträume vorgegeben. Diese sollten nach Möglichkeit eingehalten werden. Wenn du einen Termin bei der ärztlichen Praxis ausmachst, solltest du unbedingt erwähnen, bis wann der Zeitraum für dein Kind noch gilt. Außerdem solltest du frühzeitig für eine Terminvereinbarung anrufen.

Hier ein Überblick über die U-Untersuchungen:

  • U1: Nach der Geburt. Hier werden die Atmung und die Herzfunktion, das Gewicht, die Größe sowie die Reflexe untersucht.
  • U2: 3. bis 10. Lebenstag. Hier werden die inneren Organe und Sinnesorgane, die Knochen- und Zahnbildung, die Ernährung und die Verdauung untersucht. Zudem wird ein Neugeborenen-Screening durchgeführt, wodurch einige mögliche angeborene Erkrankungen erkannt werden können.
  • U3: 4. bis 5. Lebenswoche. Hier werden erneut Größe, Gewicht und Ernährungszustand untersucht. Überdies werden Gelenke, die Augenreaktion und das Hörvermögen geprüft. Der Arzt oder die Ärztin wird dir hier entsprechende Impfempfehlungen geben. Auch nach Schreien und Schlafen wird gefragt.
  • U4: 3. bis 4. Lebensmonat. Hier werden das Bewegungsverhalten und die Greifreflexe, das Seh- und Hörvermögen, das Wachstum, die Ernährung und Verdauung und der Impfstatus geprüft. Weiter gibt es Hinweise zur Unfallvorbeugung.
  • U5: 6. bis 7. Lebensmonat. Hier werden die körperliche Entwicklung und das Bewegungsverhalten, die Zähne, die Ernährung, Verhaltensweisen des Kindes und der Impfstatus überprüft.
  • U6: 10. bis 12. Lebensmonat. Hier wird die körperliche Entwicklung (Krabbeln, Hochziehen,
    erste Schritte), die Sprachentwicklung, das Seh- und Hörvermögen und die Verhaltensweisen untersucht. Weiter wird der Impfstatus überprüft.
  • U7: 1 Jahr + 9 Monate bis 2 Jahre. Hier werden die körperliche und geistige Entwicklung (z. B. gehen, verstehen, sprechen), die Sinnesorgane und der Impfstatus geprüft.
  • U7a: 2 Jahre + 10 Monate bis 3 Jahre. Hier werden die körperliche und geistige Entwicklung, die Sprachentwicklung, die Sinnesorgane und die Verhaltensweisen untersucht. Auch der Impfstatus wird überprüft.
  • U8: 3 Jahre + 10 Monate bis 4 Jahre. Hier wird besonders auf die körperliche Entwicklung und Geschicklichkeit, die Sprachentwicklung, die Kontaktfähigkeit und die Selbstständigkeit geachtet. Weiter wird ein Hör- und Sehtest durchgeführt sowie der Impfstatus überprüft.
  • U9: 5 Jahre bis 5 Jahre + 4 Monate. Hier werden die körperliche und geistige Entwicklung, das Bewegungsverhalten, die Sprachentwicklung und Verhaltensweisen untersucht. Auch hier gibt es einen Hör- und Sehtest. Der Impfstatus wird überprüft.

Die Untersuchungstermine sind so festgelegt, dass der Arzt oder die Ärztin das Kind regelmäßig sieht und so seine Entwicklungsschritte beurteilen kann. Als Elternteil ist es wichtig zu bedenken, dass dein Kind sich mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung möglicherweise anders entwickelt als gesunde Kinder oder Kinder ohne Behinderung. Es könnte also sein, dass dein Kind nicht alle Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickelt, die eigentlich für die Altersstufe vorgesehen sind. Der Arzt oder die Ärztin wird dennoch die Entwicklungsschritte deines Kindes überprüfen und mit dir gegebenenfalls weitere Förder- oder Therapiemaßnahmen sprechen. Es ist also immer wichtig, die vorgesehenen Untersuchungszeiträume einzuhalten.

Fazit: Die U-Untersuchungen sind eine Chance für das Kind

Als Elternteil bekommst du nach der Geburt deines Kindes das Kinderuntersuchungsheft. In diesem werden die Ergebnisse der U-Untersuchungen eingetragen. Für jede U-Untersuchung ist ein bestimmter Zeitraum vorgegeben. Um diesen einzuhalten, solltest also rechtzeitig einen Termin bei einer ärztlichen Praxis ausmachen. Die U-Untersuchungen sind eine Chance für das Kind, da mögliche Gesundheitsstörungen oder Entwicklungsauffälligkeiten so früh erkannt werden können.

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