Regeln im Straßenverkehr richtig verstehen: Fehler, die du vermeiden solltest
Autor: Evelyn Isaak
Deutschland, Dienstag, 20. Februar 2024
Bist du im Straßenverkehr unterwegs, gilt es, die dort geltenden Regeln zu beachten. Dabei gibt es einige Fehler, die wir aus Unsicherheit oft falsch machen.
- Regelungen für Fahrradfahrer*innen
- Weitere häufige Fehler im Straßenverkehr
- Fazit
Bestimmt bist auch du dir manchmal nicht hundertprozentig sicher, wenn es um die Regelungen im Straßenverkehr geht. So könntest du dir beispielsweise unsicher sein, ob du bei einem grünen Rechtsabbiegerpfeil anhalten musst oder ob du Radwege in zwei Richtungen benutzen darfst. Wir stellen dir 9 häufige Fehler vor, die vielleicht auch du manchmal machst.
Diese Fehler werden beim Radfahren häufig gemacht
1# Der erste Irrglaube ist, dass Einbahnstraßen nicht für Radfahrer*innen gelten. Genau wie für Autofahrer*innen gilt jedoch auch für Personen auf dem Rad, dass das Fahren entgegen der Fahrtrichtung nicht erlaubt ist. Eine Ausnahme gilt dann, wenn ein entsprechendes Schild das Fahren in beide Richtung für Radfahrer*innen erlaubt.
2# Auch Kopfhörer sind nicht, wie man vielleicht annehmen könnte, im Straßenverkehr pauschal verboten. Zum Telefonieren, Navigieren und Musikhören darfst du die Kopfhörer auf dem Fahrrad verwenden. Wichtig ist, dass alles nur in einer geringen Lautstärke stattfindet, sodass du alle Umgebungsgeräusche noch gut hören kannst. Dasselbe gilt auch für das Auto. Aber Achtung: Das Handy in der Hand zu halten, ist in beiden Fällen nicht erlaubt.
3# Weiter könntest du vermuten, dass Radwege immer in beide Richtungen benutzt werden dürfen. Es gilt jedoch, die Verkehrsschilder zu beachten. Wird nicht ausdrücklich durch ein entsprechendes Schild erlaubt, in beide Richtungen zu fahren, giltst du als Geisterfahrer*in. Für das Fahren in die falsche Richtung drohen dir 20 Euro Bußgeld; bei einer zusätzlichen Behinderung anderer 25 Euro.
Auffahrunfälle, das Überholen von Rechts und der Rechtsabbiegerpfeil
4# Den Satz "Wer auffährt, trägt die Schuld" hast du sicher schon einmal gehört. Doch dies kann nicht pauschal gesagt werden. Bei der Aussage wird immer mitbedacht, dass der oder die Auffahrende zu schnell gefahren oder zu dicht aufgefahren sei. Ist es aber beispielsweise so, dass der oder die Vorausfahrende grundlos stark gebremst oder an der Ampel unerwartet das Auto abgewürgt hat, kann er oder sie ebenfalls eine Mitschuld tragen. Die Schuldfrage wird demzufolge immer im individuellen Fall geklärt.
5# Überholen von Rechts ist nie erlaubt? Auch dieser Gedanke ist falsch. So darfst du dir beispielsweise innerhalb geschlossener Ortschaften den Fahrstreifen frei auswählen. Wählst du den rechten, darfst du auf diesem auch schneller fahren als links gefahren wird. Überdies darf auf dem Beschleunigungsstreifen schneller gefahren werden, wenn du ein bereits auf der Autobahn fahrendes Fahrzeug überholen möchtest oder es Stau gibt.