Unfall mit dem E-Bike: Wer zahlt den Sachverständigen und den neuen Helm?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Mittwoch, 09. Februar 2022
Muss die Versicherung ein Sachverständigengutachten für ein beschädigtes E-Bike bezahlen? Und oben drein auch noch einen neuen Fahrradhelm?
- Fall: E-Bike gegen Pkw
- Versicherung muss Gutachterkosten bezahlen
- Totalschaden des E-Bikes nicht offensichtlich
- Auch den neuen Fahrradhelm muss die Versicherung bezahlen
Dass die Versicherung notwendige Sachverständigenkosten für den Unfallverursacher übernehmen muss, ist unbestritten. Doch gilt dies auch für ein Gutachten zu Schäden an einem E-Bike und für einen Helm?
Fall: E-Bike gegen Pkw
Ein Fahrer eines Elektrobikes kollidierte mit einem Auto. Dass der Autofahrer an dem Unfall die Alleinschuld trug, war von vornherein unstrittig.
Video:
Entsprechend ersetzte der Haftpflichtversicherer des Autofahrers den Schaden an dem 2.799 Euro teuren Elektrobike und zahlte Schmerzensgeld.
Die Kosten für ein Sachverständigengutachten und für den Kauf eines neuen Helms wollte die Versicherung aber nicht übernehmen. Deshalb ging die Sache vor das Amtsgericht (AG) im fränkischen Ansbach.
Versicherung muss Gutachterkosten bezahlen
Das AG entschied gegen die Versicherung. Sie muss für die Gutachterkosten ebenso aufkommen wie für die Anschaffung eines neuen Fahrradhelmes.
Die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch den klagenden E-Bike-Fahrer sei nicht zu beanstanden, so das Gericht. Das Unfallopfer habe nicht gegen seine Schadenminderungspflicht verstoßen.