Strafbar oder nicht? Parken auf Mutter-Kind-Parkplätzen
Autor: Andrea Baumann
Deutschland, Samstag, 23. November 2024
Mutter-Kind-Parkplätze sind praktisch – und werden nicht nur von Eltern mit Kind genutzt. Wir erklären, ob ein Bußgeld droht, wenn man ohne Kind auf diesen Stellplätzen parkt.
Mutter-Kind-Parkplätze sind ideal für Eltern mit Kindern, weil sie breiter als normale Stellplätze und nah am Supermarkteingang gelegen sind.
Doch was passiert, wenn man ohne Kind dort parkt? Tatsächlich haben diese Parkplätze keinen offiziellen Rechtsstatus, sondern bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone.
Was sind Mutter-Kind-Parkplätze und warum gibt es sie?
Mutter-Kind-Parkplätze – auch als Eltern-Kind- oder Familienparkplätze bekannt – sind speziell für Eltern mit kleinen Kindern oder schwangere Frauen gedacht. Die breiteren Stellflächen ermöglichen es, die Kleinen einfacher aus ihren Kindersitzen zu heben oder Kinderwagen bequem ein- und auszuladen. Diese Stellplätze sollen den Alltag von Familien erleichtern und werden zum Beispiel von Supermärkten, Einkaufszentren oder anderen Einrichtungen freiwillig eingerichtet, um Eltern zu unterstützen.
Im Gegensatz zu Behindertenparkplätzen, die gesetzlich durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) geschützt sind, haben Mutter-Kind-Parkplätze aber keinen offiziellen Rechtsstatus. Das bedeutet: Wer hier parkt, obwohl er keinen Anspruch hat, begeht keine Ordnungswidrigkeit.
Auch wenn es rechtlich keine Sanktionen gibt, können Vertragsstrafen der Parkplatzbetreiber drohen. Daher solltest du respektieren, für wen diese Stellplätze gedacht sind: Rücksichtnahme kann der Schlüssel zu einem fairen Miteinander im Alltag sein – und spätere Probleme vermeiden.
Welche Regeln gelten auf Mutter-Kind-Parkplätzen?
Liegen Mutter-Kind-Parkplätze nicht auf öffentlichem, sondern privatem Gelände, gilt die Hausordnung des jeweiligen Parkplatzbetreibers. Die Betreiber dürfen eigenständig Regeln festlegen, die für alle Nutzer des Parkplatzes verbindlich sind.
Damit aber eine Vertragsstrafe, beispielsweise eine Geldbuße, durchgesetzt werden kann, müssen die Regeln der Parkplatzbetreiber klar und deutlich auf Schildern oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgewiesen sein. Fehlen diese Hinweise, kann der Betreiber nur schwer Maßnahmen wie das Abschleppen oder Strafgelder rechtfertigen.