Rote Ampel überfahren: Welche Strafen drohen?
Autor: Claudia Lindenlaub-Sauer
Deutschland, Dienstag, 11. Juli 2023
Es ist schnell passiert, eine Minute Unachtsamkeit und schon hat man ein Vergehen begangen. Oder ist das Überfahren einer roten Ampel gar nicht so schlimm und zählt noch als Kavaliersdelikt?
- Rote Ampel übersehen: Was passiert nun?
- Wann liegt ein Verstoß überhaupt vor?
- Welche Strafe droht bei einem Rotlichtverstoß?
- Weitere mögliche Verstöße
Ach verflixt, schon wieder zehn Minuten zu spät. Schnell ins Auto und dann nur kurz über die Stadtautobahn, doch halt, die Ampel ist gerade schon von grün auf gelb gesprungen, Zeit für die richtige Entscheidung bleibt kaum. Kontrolliertes Anhalten, Vollbremsung oder einfach Gas geben und weiterfahren? Je nach Abstand zur Haltelinie und der Fahrtgeschwindigkeit haben Autofahrer*innen häufig wenig Spielraum, um sich in kürzester Zeit korrekt zu entscheiden. Was passiert, wenn der Fahrer oder die Fahrerin die Ampel bei dunkelorange oder gar rot trotzdem überfährt? Welche Strafen drohen und was kann im schlimmsten Fall auf einen zukommen?
Rote Ampel übersehen: Was passiert nun?
Es ist sicherlich schon so manchem passiert, über die Kreuzung zu fahren, wenn die Ampel gerade auf rot gesprungen ist. Doch entgegen der landläufigen Meinung handelt es sich bei dem Überqueren einer roten Ampel nicht nur um ein Kavaliersdelikt, es wird vom Gesetzgeber zum Teil mit hohen Bußgeldern geahndet, unter Umständen drohen sogar Punkte im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg, weiter ein Fahrverbot oder in schweren Fällen gar eine Haftstrafe. Das Überqueren einer roten Ampel gilt als schwerwiegende Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer. Bereits das Überqueren der Kreuzung bei Gelb kann ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen.
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Doch wie wird das Überfahren einer roten Ampel überhaupt korrekt festgestellt? Auch wenn das Überqueren möglicherweise unbeabsichtigt passiert ist, weil ein davor fahrender LKW die Sicht auf die Ampel versperrt hat, oder man selbst einfach für einen Moment unaufmerksam war, so stellt das Überfahren einer roten Ampel eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr dar. Zwar wird nicht jeder erwischt, der eine rote Ampel überfährt, da nicht an jeder Ecke ein mobiler Blitzer steht, es existieren in Deutschland jedoch rund 4.700 fest installierte Blitzgeräte, die ein Vergehen oft unbemerkt aufnehmen. Um festzustellen, ob ein Autofahrer tatsächlich eine rote Ampel überfahren und somit einen Rotlichtverstoß begangen hat, sind in der Fahrbahn zwei Induktionsschleifen verbaut. Die erste liegt direkt hinter der Haltelinie, die zweite befindet sich unmittelbar vor dem Beginn des Schutzbereiches der Lichtzeichenanlage. Es sind aber bei Weitem nicht alle Ampeln mit einem Blitzgerät ausgestattet, viele Autofahrer gehen dennoch fälschlicherweise davon aus, dass jedes Gerät an der Ampel potenziell ein Blitzer sein könnte. Meistens handelt es sich jedoch nur um Bewegungsmelder, die dafür sorgen sollen, dass die Ampel das Licht wechselt.
Wer nun bei Rot eine Ampel überfährt und erwischt wird, bekommt in der Regel einen Bußgeldbescheid wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung und dem Begehen einer Ordnungswidrigkeit nach § 65 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes. Dieser wird spätestens nach drei Monaten auf dem Postweg zugestellt. Ist das Nummernschild des Fahrzeugs zu erkennen, bekommt zunächst der*die Halter*in den Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes. Da der*die Halter*in aber nicht zwangsläufig der*die Fahrer*in gewesen sein muss, richten sich Bußgeld, Fahrverbot und Punkte letztlich an die Person, die über die rote Ampel gefahren ist. Beim einfachen Rotlichtverstoß während der Probezeit, muss ein Fahranfänger mit 90 Euro Bußgeld, einem Punkt in Flensburg, einem Aufbauseminar und einer Probezeitverlängerung um zwei Jahre rechnen, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um einen einfachen oder um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt.
Wann liegt ein Verstoß überhaupt vor?
Es geht bei der Ordnungswidrigkeit der roten Ampelüberquerung nicht nur um das reine Überfahren der Warnanlage, sondern weitere Verstöße sind hier möglich. Der Bußgeldkatalog unterscheidet zunächst zwischen Rotlicht- und Haltelinienverstoß.
Ein Rotlichtverstoß ist dann gegeben, wenn der Verkehrsteilnehmer trotz der roten Ampel in den sogenannten Gefahrenbereich einfährt, dieser umfasst den gesamten Bereich hinter der Ampelanlage.