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Regeln beim Autofahren: Diese 7 Vorschriften gelten gar nicht


Autor: Thomas Grotenclos

Deutschland, Dienstag, 08. Februar 2022

Die Regeln beim Autofahren sind komplex, doch nicht alle "Vorschriften" gelten auch wirklich. Sieben Volksmythen werden im Folgenden widerlegt.
Beim Autofahren basieren nicht alle Vorschriften auf Fakten.


  • Viele angebliche Regeln sind lediglich Mythen
  • Über Generationen werden falsche "Vorschriften" weitergegeben
  • Trotz Widerlegung sollte man die Freiheiten nicht ausnutzen

Vor allem jungen Autofahrer*innen werden viele Regeln aus dem Familienkreis mitgegeben, die nicht wahr sind. Sieben davon stellen wir nun auf den Prüfstand. 

Welche 7 "Vorschriften" gelten gar nicht?

1. Das Fahren mit Flip-Flops ist verboten

Autofahren mit Flip-Flops ist nicht verboten. So schreibt Bussgeldkatalog.org, dass es vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben ist, welche Schuhe zum Fahren eines Autos getragen werden müssen. Bei einer Verkehrskontrolle droht also keine Strafe.

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2. Man darf sich nicht am Steuer schminken

Viele werden sicherlich auch schonmal am Steuer etwas Puder aufgefrischt oder den Lippenstift nachgelegt haben. Auch dabei muss man sich nicht schuldig fühlen, denn ein kurzes Nachschminken ist am Steuern in Ordnung, solange keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer*innen besteht.

3. Rechts überholen ist verboten

Der Mythos, dass rechts nicht überholt werden darf, hält sich hartnäckig, stimmt so jedoch nicht. Bei zähem Verkehr auf der Autobahn darf durchaus auch rechts überholt werden. Auch in Ortschaften ist das Überholen auf der rechten Seite erlaubt, wenn es für jede Richtung mehrere Fahrtstreifen gibt und die Spuren nicht anders gekennzeichnet sind. 

4. Winterreifen müssen von Oktober bis Ostern aufgezogen sein

Viele Menschen glauben, dass es eine Pflicht sei, von O bis O mit Winterreifen zu fahren. Doch diese Regelung bezieht sich nur auf bestimmte Situationen, nicht auf die Jahreszeit an sich. An einem trockenen und sonnigen Tag im Dezember kann man auch mit Sommerreifen fahren. Ob das sinnvoll ist, ist dennoch fraglich - bei einem Unfall das für dich zu erheblichen Problemen führen.

5. Wer auffährt, hat schuld

Auch dieser Mythos stimmt so nicht, denn Vorausfahrende können auch die volle oder zumindest eine Teilschuld haben. Das gilt insbesondere, wenn der Auffahrunfall, durch den Vorausfahrenden provoziert wurde, zum Beispiel durch eine unnötig scharfe Bremsung. 

6. Die Lichthupe auf der Autobahn einzusetzen ist illegal

Die Lichthupe darf auf der Autobahn genutzt werden, wenn jemand auf der linken Spur zu langsam fährt. Geschieht das nicht durchgehend, dann kann dadurch signalisiert werden, dass man überholen möchte. 

7. Die Polizei muss nach einem Unfall gerufen werden

Bei kleineren Unfällen ist es häufig nicht nötig, die Polizei zu rufen. Wichtig ist, eine Unfallmeldung an die Versicherung zu schicken, inklusive Fotos der Unfallstelle und Schäden. Anschließend gilt es, die Straße zu räumen. 

Umgang mit den Regeln

Alle sieben Punkte sind Mythen, die so nicht stimmen. Allerdings sollte trotzdem immer vorausschauend und zurückhaltend gefahren werden, weshalb die Aussagen zu relativieren sind. So kann bei einem Unfall eine Teilschuld nachgewiesen werden, wenn das Tragen von Flip-Flops zu diesem geführt hat. Ebenso ist es beim Überholen auf der rechten Seite: Es ist möglich, jedoch nur wenn das Tempo auf beiden Spuren ähnlich ist. 

Und auch die Winterreifen sollte man trotzdem von Oktober bis Ostern aufziehen lassen, schließlich kann es immer schnell zu Schneefällen oder Eis kommen. Wird man dann mit Sommerreifen erwischt, bekommt man in jedem Fall Probleme. Und auch bei Auffahrunfällen gilt: Es sollte immer genügend Sicherheitsabstand gehalten werden, denn Drängeln kann sogar als Nötigung gewertet werden. 

Auch wenn nicht alle Regeln rechtlich verfasst sind, solltest du es dennoch nicht auf die Spitze treiben, denn viele davon haben ihren Sinn.