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Neues Rauten-Schild auf Frankreichs Straßen: Wer es missachtet, muss 135 Euro zahlen


Autor: Antonia Kriegsmann

Frankreich, Montag, 08. April 2024

Wer nach Frankreich in den Urlaub fährt, sollte auf ein bestimmtes Rauten-Schild achten. Wer es nicht beachtet, kann sonst teuer zur Kasse gebeten werden.
Das in Frankreich neu eingeführte Verkehrsschild ist in einem blauen Farbton und zeigt eine weiße Raute. Es weist auf eine separate Fahrspur hin.


Kürzlich wurde in Frankreich eine neue Verkehrsregel in Kraft gesetzt, begleitet von einem neuen Verkehrszeichen.

Fahrzeuglenkern, die diese Vorschrift nicht beachten, droht eine Geldbuße in Höhe von 135 Euro. Das neu eingeführte Verkehrsschild ist in einem blauen Farbton und zeigt eine weiße Raute.

Neues Verkehrsschild in Frankreich - das bedeutet es

Das neue Verkehrsschild weist auf eine separate Fahrspur hin und ist bereits in Lyon, Grenoble und Straßburg im Einsatz. Diese Neuerung betrifft vor allem die linke Fahrspur auf Autobahnen, mit dem Ziel, potenzielle Beeinträchtigungen durch Ausfahrten und Überholmanöver zu minimieren. Es gibt Situationen, in denen diese Spur lediglich zu bestimmten Uhrzeiten genutzt werden darf. Diese zeitliche Einschränkung wird entweder durch die Beleuchtung des Verkehrsschildes oder durch ein ergänzendes Schild mit dem angegebenen Zeitfenster signalisiert.

Diese Fahrspur ist nur für bestimmte Personen reserviert - nämlich Fahrgemeinschaften, Busse und Elektroautos. Die Fahrspur ist im Detail für:

  • Fahrzeuge mit mindestens zwei Insassen (auch Motorräder mit einem Beifahrer)
  • Fahrzeuge mit einem Zero-Emission-Sticker (z. B. Elektroautos)
  • Taxis (auch ohne Insassen)
  • Busse oder andere öffentliche Verkehrsmittel

Geldbuße droht bei Nicht-Einhaltung der Regel

Langfristig könnten auch exklusive Fahrspuren für Fahrgemeinschaften eingeführt werden. Das übergeordnete Ziel dieser neuen Maßnahme ist die Verringerung der Umweltbelastung. Dies soll erreicht werden, indem die Anzahl der Fahrzeuge auf der Straße durch vermehrte Bildung von Fahrgemeinschaften reduziert wird.

Verletzungen dieser Vorschrift können mit Geldbußen in Höhe von 135 Euro geahndet werden. Diese Strafe trifft Fahrzeugführer, die die spezielle Fahrspur nutzen, ohne den erforderlichen Kriterien für Fahrgemeinschaften zu entsprechen.

Die Überwachung und Feststellung von Verstößen erfolgt entweder durch polizeiliche Kontrollen oder durch spezielle Radarüberwachungsgeräte. Solche Radarkameras wurden bereits in Städten wie Lyon und Grenoble implementiert, um die Anzahl der Insassen in einem Fahrzeug zu erkennen. Zunächst befanden sie sich in einer Testphase, weshalb bislang noch keine Geldbußen verhängt wurden. In Lyon wurde die Testphase jedoch abgeschlossen, sodass Fahrzeugführer nun bei Nichteinhaltung der Fahrgemeinschaftsregeln mit Geldstrafen durch die Kameras rechnen müssen.

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