Handy beim Autofahren: Diese Bußgelder können dir drohen
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Montag, 09. Sept. 2024
Autofahren und gleichzeitig Telefonieren mit dem Handy verbietet die Straßenverkehrsordnung. Aber was ist, wenn eine Autofahrerin oder ein Fahrer das Mobiltelefon auf ihrem Oberschenkel ablegt? Gibt es dann auch ein Bußgeld?
- Handyverbot am Steuer gilt seit 2004
- Erhebliches Gefahrenpotenzial vorhanden
- Auch für Radfahrer gilt das Handyverbot
Nicht nur telefonieren mit dem Handy am Ohr und gleichzeitiges Auto fahren sind verboten - es steht noch sehr viel mehr auf der Tabuliste: Textnachrichten schreiben oder lesen sind ebenfalls nicht erlaubt. Ebenso ablehnen von Anrufen oder Ablesen der Uhrzeit, wenn dazu das Handy in die Hand genommen werden muss. Die Gerichte sind da sehr streng, wie jetzt auch ein Fall aus Bayern zeigt.
Handyverbot am Steuer gilt seit 2004
Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer gehören auf deutschen Straßen zur Tagesordnung. Wer den Verkehr verfolgt und öfter mal in andere Autos hineinschaut, wird schnell feststellen, dass viel zu oft Autofahrer am Steuer telefonieren, SMS schreiben oder aus anderen Gründen nicht die Finger vom Handy lassen können.
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Doch wer das Handy beim Fahren benutzt, riskiert ein ordentliches Bußgeld, denn das ist alles nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) offiziell verboten. Aktuell sind 100 Euro (zzgl. Gebühren) zu zahlen und einen Punkt in der Flensburger Sünderkartei gibt es noch obendrauf. Neben einem Bußgeld drohen Fahrern auch Einschränkungen beim Versicherungsschutz. Schließlich handelt man fahrlässig.
Die Liste der verbotenen elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, ist lang: Handys, Autotelefone, Tablet-Computer, Touchscreens, elektronische Terminplaner, E-Book-Reader, MP3-Player, Personal Computer, DVD- und Blu-Ray-Player, Smartwatches, Notebooks, Laptops, Diktier- und Navigationsgeräte, Fernseher, iPods und Abspielgeräte mit Videofunktion und Videobrillen (Virtual-Reality-Brille oder Google-Glass-Brille).
Mobiltelefon auf dem Oberschenkel
Einen besonders kniffligen Fall musste jetzt das Bayerische Oberste Landesgericht (OLG) entscheiden (Beschluss vom 10.1.2022, Az.: 201 ObOWi 1507/21).
Einer Autofahrerin wurde vorgeworfen, verbotswidrig ein Mobiltelefon genutzt zu haben, in dem sie es auf ihrem rechten Oberschenkel abgelegt und dabei die Wahlwiederholung mit dem Finger aktivierte.