Führerschein weg wegen Krankheit? Bei diesen Beschwerden kann dir ein Fahrverbot drohen
Autor: Redaktion
Deutschland, Mittwoch, 25. Januar 2023
Nicht nur das Missachten von Verkehrsregeln kann zu einem Führerscheinentzug führen. Auch bestimmte Krankheiten wirken sich auf die Fahrtauglichkeit aus. Doch welche sind das?
Alkohol, Drogen, zu hohe Geschwindigkeit - das alles sind Gründe, die zu einem Fahrverbot führen können. In manchen Fällen ist der Führerschein weg. Neben Verkehrsdelikten und Straftaten gibt es aber auch Krankheiten, die einen Führerscheinentzug nötig machen, da die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet sein muss. Laut §2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist eine Person zum Autofahren geeignet, wenn sie "die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat".
Freiwillig muss man sich nicht melden, wenn man aufgrund einer Erkrankung nicht mehr fahren kann. Wer jedoch "fahruntauglich" erwischt wird, kann von der Polizei oder einer Behörde den Führerschein entzogen bekommen. Wer aufgrund von körperlichen oder geistigen Mängeln nicht mehr fähig ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen, muss sein Fahrzeug deshalb stehen lassen oder selbst vor Antritt der Fahrt prüfen, ob er fähig ist, ein Fahrzeug zu führen. Andere Verkehrsteilnehmer*innen dürfen dabei nicht gefährdet werden.
Körperliche Beeinträchtigungen, die zu einem Fahrverbot führen können
Bei den folgenden Krankheiten kann ein Fahrverbot erteilt werden - muss es aber nicht. Ob der Führerschein entzogen wird, ist abhängig von der Schwere der Erkrankung.
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Wer schlecht sieht oder hört, darf nur mit Brille oder Hörgerät Auto fahren. Dafür gibt es zudem eine eigene Gesetzesverordnung. Bei einer hochgradigen Schwerhörigkeit, die mit weiteren Beschwerden einhergeht, wie die Störung des Sehvermögens oder des Gleichgewichts, sollte auf das Fahren verzichtet werden. Hierfür gibt es Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen.
Laut dem Bundesamt für Justiz können weiterhin Herz- und Gefäßerkrankungen, wie Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt, Herzleistungsschwäche oder Aortenaneurysma, zur Trübung oder zum vollständigem Bewusstseinsverlust führen und Personen nicht mehr fahrtauglich machen. Hier liegt die Entscheidung beim Arzt, denn gerade bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen kann es zu einem spontanen Kontrollverlust kommen.
Parkinson, Diabetes, Epilepsie - ärztliche Begutachtung entscheidend
Ob Parkinson das Autofahren möglich macht, ist abhängig vom Grad der Erkrankung. Bei leichten Fällen sowie einer erfolgreichen Therapie ist das durchaus möglich. Auch bei einer ärztlichen, verkehrsmedizinischen Begutachtung wird festgelegt, ob Personen nach einem Schlaganfall fahren dürfen. Manche werden gar nicht bemerkt, andere wiederum sind so stark, dass dauerhafte Lähmungen und/oder Gehirnschädigungen bleiben.
Auch Diabetes mit einer schweren Stoffwechselstörung muss beobachtet werden, da Diabetiker durch Unterzuckerung in einen Zuckerschock fallen können.