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Führerschein: Kosten, Prüfungsfragen & Co. - das soll sich ab 2027 ändern


Autor: Maurin Will

Deutschland, Mittwoch, 10. Juni 2026

Zu teuer, intransparent, überholt. Der Führerschein soll günstiger und moderner werden. Damit das gelingt, plant das Verkehrsministerium weitreichende Reformen.
Ein Führerschein ist in einem Portemonnaie zu sehen. Der Führerschein soll günstiger und moderner werden. Dafür hat das Verkehrsministerium diverse Änderungen geplant. (Symbolbild)


"Der Führerschein ist in Deutschland einfach zu teuer", sagt Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). Laut seinem Ministerium liegen die Kosten für den Führerschein derzeit im Schnitt bei circa 3400 Euro. In manchen Regionen seien es sogar bis zu 4000 oder 5000 Euro, die man für den Lappen zahlt. In anderen europäischen Ländern sind es nicht einmal 1000 Euro. Jetzt sind Reformen geplant. 

In einem Artikel des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) werden vier Ansätze aufgeführt, die den Führerschein günstiger machen sollen.

Führerschein in Deutschland soll günstiger werden - was ab 2027 anders sein wird

  1. Die theoretische Fahrausbildung
  2. Die praktische Fahrausbildung
  3. Die Preistransparenz
  4. Die Fahrlehreraus- und ‑fortbildung/Fahrprüferausbildung

Die Qualität der Fahrausbildung soll dabei beibehalten werden. Aber was heißt das alles das konkret? 

Das veröffentlichte Diskussionspapier liest sich wie ein Mix aus Sparvorhaben und Digitalisierungsversprechen: Führerschein auf dem Smartphone, weniger Pflichtfahrten, Unterricht von Zuhause aus, weniger Theoriefragen. Mit der sogenannten Laienausbildung sollen auch wieder Familienmitglieder Teil der Fahrpraxis sein. Mama und Papa als eigene Fahrlehrer - laut Ministerium ab 2027.   

1. Die theoretische Fahrausbildung 

Aber der Reihe nach. Schauen wir uns zuerst einmal die Punkte zum Theorie-Unterricht an: Fahrschüler sollen sich in Zukunft die Theorie vollständig online aneignen können. Das schafft sowohl für die Fahrschulen als auch für die Schüler "deutlich mehr Flexibilität". Fahrschulen können den Theorieunterricht weiterhin in Präsenz anbieten, sind aber nicht dazu verpflichtet. Der Umfang des Wissens ändere sich aber nicht. 

Zudem soll die Bürokratie der Fahrschulen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Dazu gehört unter anderem die Abschaffung von Vorgaben für Fahrschulen für Lehr- und Lernunterlagen. Künftig soll jede Fahrschule selbst entscheiden können, wie sie das erforderliche Wissen vermitteln möchte. Auch eine Reduzierung der Aufzeichnungs- und Nachweispflicht steht in den Reformplänen des Ministeriums.

Die theoretische Führerscheinprüfung selbst soll sich ebenfalls ändern: von derzeit 1169 Fragen im Fragenkatalog für den Autoführerschein (Klasse B) auf circa 840 Fragen. Das sind knapp 30 Prozent weniger. Auch in anderen Fahrzeugklassen ist eine Reduzierung des Fragenkatalogs geplant. 

2. Die praktische Fahrausbildung

Die meisten Reformen soll es bei der praktischen Fahrausbildung geben. Unter anderem sollen die Sonderfahrten auf ein Mindestmaß reduziert werden. Bei Sonderfahrten handelt es sich um Überland- Autobahn- und Dunkelfahrten. In Deutschland gibt es eine Pflicht, eine bestimmte Anzahl solcher Fahrten durchzuführen. Für Autos und Motorräder sind es insgesamt zwölf Sonderfahrten von je 45 Minuten.

Das soll sich jetzt ändern: Für die Fahrzeugklassen A1, A2, A, B und C1 sollen es jetzt nur noch drei Sonderfahrten (jeweils eine Überland-, Autobahn- und Dunkelfahrt) sein. Fahrten auf dem Simulator zählen nicht. Simulationen als Option sollen generell aber rechtlich verankert werden und eine größere Rolle spielen.

Auch die Fahrprüfung selbst soll modernisiert werden. Das bedeutet in diesem Fall, dass die Fahrzeit auf das europarechtliche Mindestmaß gekürzt werden soll. Von 30 Minuten Fahrzeit und 55 Minuten insgesamter Prüfungsdauer auf 25 Minuten Fahrzeit und 40 Minuten Prüfungsdauer für Autos und Motorräder.

Mama und Papa als Fahrlehrer - ab 2027 soll das möglich sein

Das wohl spektakulärste Vorhaben des Ministeriums, ist die sogenannte Experimentierklausel. Laut des Bundesministeriums für Verkehr sollen damit "die Schülerinnen und Schüler mit einer nahestehenden Person einen Teil der praktischen Fahrausbildung absolvieren" können. Österreich zeige mit der sogenannten Laienausbildung seit Jahrzehnten, dass das Konzept erfolgreich sei. In Deutschland soll die neue Regelung zeitlich befristet (fünf Jahre) eingeführt und evaluiert werden. 

Die Experimentierklausel könnte wie folgt aussehen: Zuerst soll es eine theoretische Einweisung gemeinsam mit den Begleitpersonen geben. Die Schülerin oder der Schüler muss außerdem die Theorieprüfung erfolgreich abgelegt haben. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann es losgehen. Insgesamt sollen 1000 Kilometer Fahrleistung in Begleitung möglich sein. Um das nachvollziehen zu können, muss ein Fahrtenprotokoll erstellt werden. 

Es gibt auch Anforderungen an die maximal zwei Laienausbilder: Zum einen müssen sie ein "besonderes Näheverhältnis" zum Bewerber haben. Das sind etwa Eltern oder nahe Verwandte. Zum anderen muss ein Laienausbilder seit mindestens sieben Jahren eine Fahrerlaubnis für die Klasse B vorweisen können. Man darf zudem auch keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts in den vergangenen drei Jahren und nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben. 

Eltern als Fahrlehrer - Papa von der Kneipe abholen als Übungsfahrt?

Ganz so ist es dann doch nicht. Während der Übungsfahrt dürfen weder die Fahrschüler noch deren Eltern "unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks oder der Substanz Tetrahydrocannabinol stehen". Das eigene Kind als Taxifahrer vom nächtlichen Trinkerlebnis einzustellen, ist also nicht möglich. 

Außerdem ist während der Fahrt noch etwas anderes zu beachten: Vorne und hinten am Fahrzeug müssen Kennzeichnungen für Übungsfahrten angebracht werden. In Österreich sind das blaue Tafeln mit weißer Aufschrift. 

Wird für die Laienausbildung ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe benutzt, so müssen die praktische Ausbildung in der Fahrschule und die praktische Prüfung auch in einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden. Bei Automatik ist es entsprechend genauso. 

3. Preistransparenz 

Wie das BMV schreibt, müssen die Fahrschulen ihre Preise bisher vor Ort aushängen. Online können die Kosten bislang nicht eingesehen werden. Für einen Kostenvergleich bedeutet das, dass sich die potenziellen Fahrschüler vor Ort bei jeder Fahrschule informieren müssen. Das sei nicht mehr zeitgemäß und müsse sich ändern, so das Ministerium.

Deswegen könnte ab Januar 2027 die Preisaushang-Pflicht in den Fahrschulen vor Ort gestrichen werden. Fahrschulen sollen stattdessen vierteljährlich ihre Preise an eine zentrale Datenbank melden, von wo sie an Vergleichsportale weitergegeben werden. 

Die Prüfungsstellen sollen außerdem dazu verpflichtet werden, Angaben zum Erfolg der praktischen Prüfung in den einzelnen Fahrschulen zur Verfügung zu stellen. Auch diese Daten sollen Interessenten online zur Verfügung gestellt werden.

4. Fahrlehreraus- und Fortbildung 

Zu guter Letzt soll es auch bei der Aus- und Fortbildung von Fahrlehrern und Fahrprüfern Erneuerungen geben, die den Prozess erleichtern und damit auch den Führerschein günstiger machen sollen. 

Die Ausbildung soll digitaler und weniger bürokratisch werden. Auch die Auflagen für Fort- und Weiterbildungen sollen flexibilisiert werden. Fahrlehrer müssen sich dann an mindestens drei Tagen innerhalb von vier Jahren fortbilden. 

Ein weiterer Baustein, soll die Aufweichung der Überwachungspflicht der Fahrschulen sein. Bisher gibt es einen festen Rhythmus, in dem Landesbehörden Fahrschulen überwachen müssen. Das soll sich ändern. In Zukunft soll nur nach eigenem Ermessen der Behörde oder anlassbezogen überwacht werden.

Qualifikation der Prüfer weniger streng

Im letzten Vorschlag des Ministeriums werden die umfangreichen Voraussetzungen, um ein sogenannter Fahrerlaubnisprüfer zu werden, in das Visier genommen. Bislang müssen die Prüfer unter anderem eine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge aller Klassen besitzen und ein Studium des Kraftfahrzeugbaus, des Maschinenbaus oder der Elektrotechnik absolviert haben. 

In der Zukunft soll die Tätigkeit des Prüfers erleichtert und damit ansprechender für Interessenten werden. Der erhoffte Vorteil für die Schüler: Keine oder kürze Wartezeiten für Prüfungstermine. 

Konkret: Prüfer sollen in Zukunft auch ohne abgeschlossenes Ingenieurstudium zugelassen werden können. Statt einer Fahrerlaubnis für alle Klassen, soll außerdem neben einem Führerschein der Klasse B nur noch die "jeweils zu prüfende Fahrerlaubnisklasse" vorausgesetzt werden. 

TÜV sieht Reformen kritisch

In einer Pressemitteilung des TÜV werden die Reformpläne grundsätzlich begrüßt, zugleich aber auf Bedenken hingewiesen. 

Führerschein günstiger, schneller und digitaler: Das unterstützt der TÜV sehr gerne. Wichtig sei, die Maßnahmen allerdings so umzusetzen, dass durch den Effizienzgewinn nicht die Verkehrssicherheit leide. "Am Ende zählt, dass junge Menschen sicher am Straßenverkehr teilnehmen können", sagt die Referentin für Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit des TÜV-Verbands Fani Zaneta. Übrigens: Das bedeuten die ganzen Zahlen und Ziffern auf der Rückseite des Führerscheins.