Fast niemand kennt die 20-Sekunden-Regel auf der Autobahn
Autor: Stefan Lutter
Deutschland, Donnerstag, 14. November 2024
In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot, besonders auf Autobahnen. Verstöße können Strafen nach sich ziehen, wie vom ADAC erklärt.
- Regeln und Ausnahmen zum Rechtsfahrgebot auf deutschen Straßen
- ADAC erklärt 20-Sekunden-Regel und Konsequenzen
- Rechtsüberholen nur in bestimmten Situationen erlaubt
- Bußgelder und internationale Unterschiede im Rechtsfahrgebot
Im Straßenverkehr in Deutschland herrscht das Rechtsfahrgebot. Insbesondere auf Autobahnen wird diese Regel von vielen Autofahrern nicht strikt eingehalten - sie nutzen stattdessen dauerhaft die mittlere oder linke Spur. Laut Allgemeinem Deutschen Automobil-Club e.V. (ADAC) kann dieses Verhalten zu Strafen führen. Allerdings gibt es neben bestimmten Regeln - wie der kaum bekannten 20-Sekunden-Regel - auch Ausnahmen.
Rechtsfahrgebot in Deutschland: Das gilt im Straßenverkehr
Die gesetzliche Grundlage für das Rechtsfahrgebot in Deutschland stellt die Straßenverkehrsordnung (STVO) dar. Das Rechtsfahrgebot ist in Paragraf 2 StVO (Straßenbenutzung durch Fahrzeuge) festgelegt. Darin heißt es in Absatz 1 und 2:
- Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
- Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
Der ADAC hebt hervor, dass auch auf Straßen mit mindestens drei Fahrstreifen grundsätzlich die rechte Spur zu nutzen ist. Eine Ausnahme bildet der mittlere Fahrstreifen, der genutzt werden darf, wenn gelegentlich Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren.
Das ist die 20-Sekunden-Regel
Die Verkehrsexperten des ADAC erklären dies folgendermaßen: "Diese Lockerung des Rechtsfahrgebots soll die Zahl der gefährlichen Spurwechsel und ein Fahren in Schlangenlinien vermeiden."
Das bedeutet: Autofahrer, die in Kürze überholen wollen, müssen nicht sofort auf die rechte Spur zurückkehren. Doch hier greift die 20-Sekunden-Regel. "Wenn die rechte Spur vor dem nächsten Überholvorgang allerdings deutlich länger als 20 Sekunden befahren werden könnte, dann muss der Autofahrende wieder dorthin wechseln", so der ADAC.
Diese Regel gelte auch auf Fahrbahnen mit mehr als drei Streifen für die zweite Fahrspur von rechts. Besonders das Belegen der linken oder mittleren Fahrspur ohne Notwendigkeit kann den Verkehrsfluss beeinträchtigen und birgt das Risiko von Auffahrunfällen.