Kopfhörer beim Fahrradfahren: Was sagt das Gesetz? Was ist erlaubt und was verboten?
Autor: Lennard Scheibli
Deutschland, Donnerstag, 17. Juni 2021
Immer mehr Menschen fahren gerne Fahrrad und hören gleichzeitig Musik oder einen Podcast über Kopfhörer. Doch ist das erlaubt oder müssen sie sogar mit Bußgelder rechnen? Und welche Alternativen gibt es für Fahrradfahrer? inFranken.de klärt auf.
- Kopfhörer auf dem Fahrrad: Was ist erlaubt und was sollten Fahrradfahrer unbedingt vermeiden?
- Weiterentwicklung von kabellosen Kopfhörern wie Air-Pods könnten dazu führen, dass noch mehr Menschen mit Kopfhörern Rad fahren
- Knochenschallkopfhörer oder Smartphonehalter als Alternative
- Die Regeln in anderen Ländern, etwa in Frankreich und Italien
Ob beim Fahrradfahren, dem Spazieren durch die Stadt oder im Auto: Viele Menschen nutzen Kopfhörer, um den Lieblingspodcast, die Sprachnachricht vom Freund oder die neusten Musikcharts zu hören. Aber: Im Straßenverkehr kann das Tragen von Kopfhörern zu lebensgefährlichen Situationen führen. Doch wie ist das eigentlich mit Kopfhörern auf dem Fahrrad: Was ist erlaubt und was sollten Fahrradfahrer unbedingt vermeiden?
Kopfhörer im Straßenverkehr: Was ist erlaubt
Laut einer Befragung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates waren schon im Jahr 2015 rund 19 Prozent der Radfahrer zumindest hin und wieder mit Kopfhörern im Straßenverkehr unterwegs. Bei der Altersgruppe der 18- bis 34-Jährigen war der Anteil der Ohrstöpselträger sogar noch weit höher: Fast jeder zweite Radfahrer (46 Prozent) trug laut den Studienleitern regelmäßig oder hin und wieder Kopfhörer.
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Und auch der ADAC fand 2017 bei einer groß angelegte Aktion heraus, dass fast jeder zehnte Schüler oder Student auf dem Fahrrad Kopfhörer nutzte. Durch die Weiterentwicklung von kabellosen Kopfhörer, wie zum Beispiel die Apple Air-Pods, ist davon auszugehen, dass in Zukunft die Nutzung von Kopfhörern weiterhin steigen wird.
Laut Straßenverkehrsordnung sind Kopfhörer grundsätzlich nicht verboten. Es kommt immer auf die Lautstärke und die mögliche Ablenkung an. Denn wichtig ist: Das Gehör des Fahrradfahrers darf im Straßenverkehr nicht durch technische Geräte beeinflusst werden.
Gehör darf im Straßenverkehr nicht beeinflusst werden
Ob Personen auf dem Fahrrad beim Kopfhörertragen mit einer Strafe rechnen müssen, hängt von der Situation ab. Wenn Verkehrsgeräusche durch die Musik schlecht oder sogar gar nicht wahrgenommen werden und damit die Person den Verkehr behindert, muss sie mit einer Strafe von bis zu 15 Euro rechen. Das kann beispielsweise schon dann der Fall sein, wenn die Musik relativ laut ist oder wenn es sich um Kopfhörer handelt, die Umgebungsgeräusche gezielt abdämpfen.
Fahrradfahrer mit Kopfhörern drohen bei einem Unfall mit Beteiligung normalerweise eine Teilschuld. Bei schweren Unfällen kann dem Fahrer des Fahrrads sogar die volle Schuld zugesprochen werden, berichtet die Versicherung Allianz Direkt auf ihrer Website. Damit verliert der Versicherte den Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.