Fahrrad geklaut? 12 Tipps für die wichtigsten Schritte nach einem Fahrraddiebstahl
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Donnerstag, 29. Juni 2023
Fahrräder sind bei Dieben sehr beliebt. Was kannst du nach einem Fahrradklau tun? Wir nennen zwölf Punkte, die den Dieben das Leben schwerer machen.
- Diebstahl bei der Polizei melden
- Was zahlt die Hausratsversicherung?
- Die Voraussetzungen für Geld von der Versicherung
- GPS-Tracker nutzen
Das Fahrrad ist gestohlen: Das passierte 2022 nach Angaben der Versicherungswirtschaft 140.000 Mal. Manche Räder fallen Gelegenheitsdieben in die Hände und tauchen relativ schnell wieder in der Umgebung auf. Es gibt aber auch professionelle Banden, die systematisch Fahrräder klauen und diese dann ins Ausland bringen. Viele wissen nicht, was sie nach dem Fahrraddiebstahl tun sollen. Tipps gibt es von den Versicherungen (wie z. B. der Allianz), der Polizei, dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) oder dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Wir haben die zwölf wichtigsten Ratschläge für dich zusammengestellt.
Diebstahl bei der Polizei melden
Ratschlag Nr. 1: Ist dein Fahrrad gestohlen, solltest du den Diebstahl als Erstes bei der Polizei (geht auch per Telefon) melden. Denn es gilt: Nur wenn du eine Anzeige erstattet hast, wird deine Versicherung zahlen. Folgende Informationen braucht die Polizei von dir: Eigentumsnachweis (am besten der Kaufbeleg oder Rechnung), Rahmennummer (nicht mit der Produktionsnummer oder Seriennummer verwechseln), Codierung (falls vorhanden), Rahmengröße und Hersteller/Modell, Farbe und weitere besondere Merkmale. Fotos vom Rad sind eine gute Idee.
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Ratschlag Nr. 2: Am besten legst du direkt bei der Anzeige deinen Fahrradpass vor oder übermittelst die Daten aus der App an die Dienststelle. So kannst du den Prozess beschleunigen, weil im Fahrradpass alle wichtigen Informationen notiert sind. Vorteil der Variante mit der App: Es sind alle Daten, die zur Identifizierung eines gestohlenen Fahrrads und für die Suche nach dem Eigentümer wichtig sind, problemlos gespeichert.
Schnell handeln ist wichtig: Das Amtsgericht (AG) Oldenburg (AG Oldenburg, Az.: E7 C 7019/00) hat entschieden, dass eine Anzeige erst nach fünf Tagen und ohne Angabe der Rahmennummer verspätet und unvollständig ist, sodass die Versicherung nicht zahlen musste. Das berichtet jedenfalls die Süddeutsche Zeitung.
Was zahlt die Hausratsversicherung?
Ratschlag Nr. 3: Falls du dein Fahrrad in der Hausratversicherung abgesichert hast, solltest du so schnell wie möglich deine Versicherung informieren, nachdem du den Fahrraddiebstahl bei der Polizei angezeigt hast. Lege deiner Versicherung die Anzeigennummer der Polizei (Ratschlag Nr. 4), den Eigentumsnachweis, deinen ausgefüllten Fahrradpass und auf Wunsch die Rechnung über den Kauf vor. In der Regel sind bei der Hausratsversicherung alle Räder der Familie – einschließlich die der auswärts studierenden Kinder – mitversichert.
Ratschlag Nr. 5: Taucht dein Fahrrad innerhalb von drei Wochen nicht wieder auf, übernimmt die Versicherung normalerweise den Schaden. Für die Absicherung des Fahrrads in der Hausratversicherung ist ein bestimmter Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Dazu eine Beispielrechnung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), über die das Handelsblatt in Düsseldorf berichtet: Ist der Hausrat mit 50.000 Euro versichert und der Fahrraddiebstahl mit einem Prozent davon, so entschädigt der Versicherer den Diebstahl je nach Wiederbeschaffungswert – mit bis zu 500 Euro. Das Schloss ist innerhalb dieses Betrages übrigens mitversichert.