E-Bike im Winter: So kommst du damit gut durch die kalte Jahreszeit
Autor: Michi Standl
Deutschland, Montag, 26. Dezember 2022
Wenn du dein E-Bike im Winter nutzen willst, musst du auf einiges achten. Worauf es bei der Pflege und der Ausstattung ankommt, erfährst du in diesem Artikel.
- E-Bike in der kalten Jahreszeit nutzen: Das musst du beachten
- Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike
- Umgang mit dem Akku im Winter
- Pflege des Fahrrades
- Die richtige Ausstattung des Fahrrades
- Verhalten im Straßenverkehr
E-Bikes und Pedelecs werden immer beliebter. Die Gründe, sich für ein motorisiertes Fahrrad zu entscheiden, sind vielfältig. Bei einer Umfrage der Stiftung Warentest gab jeweils rund jede*r Dritte an, dass ein motorisiertes Fahrrad ihre Motivation steigere, sich im Alltag mehr zu bewegen. Für viele ist es auch wichtig, dank dieser Fahrräder nicht verschwitzt zu Terminen und ins Büro zu kommen. Du kannst dein E-Bike oder Pedelec durchaus auch im Winter benutzen. Der ADAC klärte auf, worauf du beim Akku, den Reifen und Co. achten solltest.
E-Bike und Pedelec: Das sind die Unterschiede
Im täglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe oft verwechselt. Wer "E-Bike" sagt, meint nicht selten ein Pedelec. Doch die Unterschiede sind grundlegend.
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Ein Pedelec ist ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Rechtlich gelten sie als Fahrräder. Pedelecs werden sowohl mit Muskelkraft als auch durch den Elektromotor angetrieben. Damit der Motor aktiv wird, musst du in die Pedale treten. Bei der Version bis 25 km/h und einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt benötigst du weder einen Führerschein noch eine Prüfbescheinigung. Auch ein Versicherungskennzeichen ist nicht notwendig. Helmpflicht besteht ebenfalls keine. Dennoch gilt wie beim Fahrrad: Ein Helm schützt dich im Straßenverkehr. Es gibt aber auch Pedelecs bis 45 km/h. Diese unterliegen der Versicherungspflicht und du brauchst eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. In diesem Fall besteht Helmpflicht, Radwege darfst du nicht nutzen.
E-Bikes hingegen können allein durch den Elektromotor betrieben werden. Deshalb gelten sie rechtlich als Mofas. Auch bei einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h brauchst du ein Versicherungskennzeichen. Darüber hinaus gilt die Helmpflicht. Radwege darfst du nur außerhalb des Ortsgebietes benutzen - innerorts nur, wenn ein entsprechendes Verkehrsschild darauf hinweist. E-Bikes bis 45 km/h gelten als Kleinmotorräder. Neben dem Versicherungskennzeichen musst du im Besitz der Fahrerlaubnis AM sein. Fahrradwege sind im Allgemeinen tabu.
E-Bike und Pedelec: Darauf musst du im Winter beim Akku achten
Da Kälte die Leistungsfähigkeit des Akkus beeinflussen kann, solltest du diesen erst kurz vor der Fahrt einsetzen. Das heißt: Wenn du das Fahrrad in einer kalten Garage oder gar im Freien abstellst, solltest du den Akku ausbauen und in die Wohnung mitnehmen. Das lohnt sich auch bei kurzen Standzeiten.
Während der Fahrt schützen spezielle Isolierungen, sogenannte Tubes, den Akku vor der Kälte. Sie sind einfach zu handhaben und werden einfach über den Akku gestülpt.